"Das ist doch alles Wahnsinn", sagt Christian S. aus St. Pölten. Zusammen mit seiner Ex-Partnerin kümmert sich der 40-Jährige um einen 7-Jährigen, der unter schwerem Autismus leidet. In der Umgebung der Sonderschule, wo S. das Kind wöchentlich hinbringt oder abholt, gibt es kaum Parkplätze – ein anhaltendes Problem.
"Ich möchte einfach ohne Bedenken parken können", sagt S. gegenüber "Heute". Doch auch nach vehementen Versuchen kommt der Niederösterreicher mit seinem Anliegen bei den zuständigen Behörden nicht weiter. "Eltern wie wir werden ganz einfach diskriminiert", sagt er.
Das Problem: S., der alleine lebt, arbeitet als Disponent in einem Unternehmen, wo er Liefer-Lkws für Touren einteilt. Während für ihn regelmäßige Nachschichten zum Alltag gehören, arbeitet seine vormalige Partnerin untertags. Irgendwie, sagt er, teile man sich die Betreuung des 7-Jährigen Woche für Woche gut auf, doch Parkausweis gibt es nur einen: "Ich riskiere Woche für Woche Parkstrafen, weil ich kein zweites Dokument bekomme."
Immer wieder muss S. das Kind spontan abholen, denn nicht jeder Tag läuft für den Siebenjährigen glatt – kleinste Veränderungen können gewaltige Probleme nach sich ziehen: "Das fängt an beim Schuhkauf, zieht sich über den täglichen Schulalltag und geht so weit, dass man ihn spontan abholen muss, wenn es in der Schule nicht mehr geht."
Der 7-jährige Sohn der Ex-Partnerin von S. ist nonverbal: "Er kann weder reden noch sich artikulieren. An manchen Tagen muss man ihn bereits nach wenigen Stunden wieder abholen. "Dabei hat meine Ex-Partnerin kürzlich wieder Strafen kassiert. Angehörige werden diskriminiert, weil die Gesetze es so wollen. Das gehört geändert."
Am Telefon erklärt man Christian S., dass es ja immer die Möglichkeit gebe, dem Kind den Ausweis mitzugeben. "Das ist doch verrückt! Dann ist das Dokument ja nicht im Fahrzeug, wo es eine Parkstrafe verhindert", sagt 40-Jährige zu "Heute". Und er fügt an: "Wie soll ich einem Kind mit schwerem Autismus erklären, was ein Parkausweis ist?"
"Heute" hat beim Sozialministerium nachgefragt und folgende Antwort zur Problematik bekommen: "Inhaber:innen eines Behindertenpasses nach §§ 40 ff des Bundesbehindertengesetzes, die über die Zusatzeintragung 'Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung' verfügen, ist gem. § 29b Abs. 1 StVO 1960 auf Antrag vom Sozialministeriumservice ein Parkausweis für Menschen mit Behinderungen auszufolgen.
"Neben einem bestehenden Parkausweis besteht derzeit, mangels rechtlicher Grundlage, keine Möglichkeit, einen zweiten Parkausweis auszustellen. Der Parkausweis ist an die Person mit Behinderung gebunden, also auch an Kinder mit Behinderung, nicht an ein Fahrzeug. Er kann auch genutzt werden, wenn das Kind als Beifahrer in einem anderen Auto mitfährt."
"Auf EU-Ebene ist eine Richtlinie in Kraft getreten, mit der eine 'European Disability Card' (Europäischer Behindertenausweis) sowie eine 'European Parking Card' (Europäischer Parkausweis) eingeführt werden sollen", schreibt das Sozialministerium diesbezüglich.
Die besagte EU-Richtlinie hat bereits seit Dezember 2024 Verbindlichkeit für alle EU-Mitgliedstaaten. Österreich hat ab Inkrafttreten 30 Monate Zeit, um die europäischen Regelungen in österreichische Gesetze zu implementieren. Spätestens nach 42 Monaten muss die Ausstellung der Ausweise beginnen. Zusammengefasst heißt das: In Österreich wird der Europäische Behindertenausweis und der Europäische Parkausweis in spätestens dreieinhalb eingeführt – die Umsetzungsfrist läuft bis 5. Juni 2028.
Für Christian S. heißt es weiter Warten – bis die österreichischen Gesetze Angehörigen erlauben, risikofrei zu parken, ohne Angst vor der nächsten Strafe haben zu müssen. Dieses Vorhaben werde seitens der Behörde unterstützt, heißt es aus dem Sozialministerium: "Im Rahmen der nationalen Umsetzung der gegenständlichen Richtlinie müssen Anpassungen vorgenommen werden."