Der Mann aus dem Bezirk Perg leidet an Parkinson und hat eine hochgradige Wirbelsäulenveränderung. Außerdem kämpft er nach einem Schlaganfall mit Schwindel und einer Gangstörung.
Der Betroffene suchte daher bei der Pensionsversicherungsanstalt um eine Erhöhung seiner Pflegestufe eins an. Wenig später wurde ihm per Bescheid Stufe zwei zugesprochen.
Das erschien dem Patienten aber zu wenig. Er wandte sich an die Arbeiterkammer, die das Gericht einschaltete. Ein Sachverständiger stellte einen außergewöhnlichen Pflegebedarf von monatlich mehr als 180 Stunden fest. Letztendlich wurde sogar Stufe fünf gewährt.
AK-Präsident Andreas Stangl spart nicht mit Kritik: Es sei höchst an der Zeit, dass die handelnden Personen den Begutachtungsprozess im Sinne der Rechtsstaatlichkeit und der Versicherten verändern. "Wir fordern eine lückenlose Aufklärung, wie solche Begutachtungen zustande kommen, die regelmäßig korrigiert werden müssen", so Stangl.
Gegenüber "Heute" wies die PVA pauschale Vorwürfe gegen ihre Gutachter zuletzt klar zurück: "Ein respektvoller und wertschätzender Umgang mit unseren Versicherten ist Voraussetzung jeder Begutachtung." Gutachter würden "unparteiisch, unabhängig und frei von persönlichen Meinungen oder Vermutungen" arbeiten. Kritik werde aber "selbstverständlich äußerst ernst" genommen.
Erst vor kurzem hat es einmal mehr Wirbel um die PVA gegeben: Sie verweigerte einem Oberösterreicher aus dem Raum Wels das Pflegegeld – die Argumentation sorgte für Riesenärger. Auch in diesem Fall schritt die Kammer ein.
Die Begründung der Versicherungsanstalt machte den Mann stinksauer: Er sei bei den zwei Besuchen des Sachverständigen "nicht daheim" gewesen. Der Betroffene wies darauf hin, dass er beim ersten Termin stationär im Krankenhaus behandelt wurde. Beim zweiten Mal wäre er zu Hause anzutreffen gewesen.