Der 90-Jährige aus dem Bezirk Steyr-Land leidet seit längerer Zeit an fortgeschrittener Demenz. Dazu kommen ein chronischer Darmverschluss, Osteoporose und Bluthochdruck.
Weil sich der Zustand des Mannes immer weiter verschlechterte, erhöhte die Pensionsversicherungsanstalt das Pflegegeld. Statt Stufe eins wurde drei zuerkannt.
Dem Sohn des Betroffenen erschien das aber nicht ausreichend. Er wandte sich an die Arbeiterkammer-Bezirksstelle Steyr. Die Experten klagten beim Sozialgericht gegen die offensichtlich zu geringe Erhöhung.
Dann die freudige Überraschung: Dem Pensionisten wurde deutlich mehr Geld zugesprochen. Das Gericht erkannte Stufe sechs an.
Der Aufwand ist enorm: Die Tochter hat einen seltenen Gendefekt, ihre Eltern müssen sich umfassend um sie kümmern. Sie pochten auf mehr Pflegegeld.
Die Familie wandte sich an die Arbeiterkammer. Die Juristen klagten schließlich beim Arbeits- und Sozialgericht gegen den Bescheid. Im Zuge des Verfahrens wurde ein medizinisches Gutachten erstellt.