Die Spitalsrechnung war hoch, der Ärger noch größer: Eine Frau wollte ihre Krankenhauskosten nicht selbst zahlen – und zog deshalb vor Gericht. Ihre private Krankenversicherung wollte die Kosten nach mehreren Aufenthalten wegen Alkoholproblemen nicht übernehmen. Schuld daran sei ihr Versicherungsmakler.
Im Spital waren durch Behandlungen wegen einer Leberzirrhose Kosten von 9.760 Euro entstanden. Wie "Die Presse" berichtet, blieb die Versicherung aber hart: Laut Vertragsbedingungen zahle sie nicht für Krankheiten, die durch missbräuchlichen Alkoholkonsum entstehen oder dadurch schlimmer werden.
Die Frau sah trotzdem den Makler in der Pflicht. Er habe gewusst, dass sie Alkohol trinke – schließlich habe sie das beim Versicherungsantrag selbst angegeben. Deshalb hätte er sie genauer warnen müssen, argumentierte sie.
Doch sowohl das Bezirksgericht Traun als auch das Landesgericht Linz wiesen die Klage ab. Auch der Oberste Gerichtshof stellte klar: Ein Makler muss zwar beraten und auf Risiken hinweisen, ist aber auf die Angaben seines Kunden angewiesen.
Der entscheidende Punkt: Laut Gericht hatte die Frau deutlich mehr Alkohol konsumiert, als sie beim Abschluss der Versicherung angegeben hatte. Mit anderen Worten: Sie hatte ihren Alkoholkonsum selbst zu niedrig dargestellt – und kann dem Makler deshalb keinen Vorwurf machen.