Der Betroffene aus dem Raum Wels ist schon länger gesundheitlich angeschlagen und im Alltag schwer eingeschränkt. Ohne fremde Hilfe kann er ihn kaum bewältigen. Seine Beschwerden kann ihm keiner nehmen, daher hoffte er zumindest auf finanzielle Linderung – und wandte sich an die Pensionsversicherungsanstalt.
Heftiger Rückschlag: Diese wollte ihm aber das Pflegegeld nicht zahlen. Als der Mann die Begründung hörte, fiel er aus allen Wolken: Er sei bei den zwei Besuchen des Sachverständigen nicht daheim gewesen.
Der Patient zögerte dann nicht mehr lange und rief bei der Arbeiterkammer-Bezirksstelle Wels an. Er wies darauf hin, dass er beim ersten Besuchstermin stationär im Krankenhaus behandelt wurde. Beim zweiten Mal wäre er zu Hause anzutreffen gewesen.
Die AK-Juristen klagten daraufhin. Auch das Gericht kam zum Schluss, dass eine Begutachtung durchaus möglich gewesen wäre.
Schlussendlich konnte das Kammer-Mitglied aufatmen: Eine gerichtlich angeordnete Expertise ergab , dass ihm wegen seiner schweren Erkrankung die Pflegestufe drei zusteht. Wie "Heute"-Recherchen ergeben haben, landen nun 592,60 Euro jeden Monat am Konto. Der Anruf bei der AK war für den Welser also sehr einträglich.
Tragischer Fall auch im Bezirk Steyr-Land: Ein 90-Jähriger leidet seit längerer Zeit an fortgeschrittener Demenz. Dazu kommen ein chronischer Darmverschluss, Osteoporose und Bluthochdruck. Er sollte dennoch nicht mehr Pflegegeld bekommen.