"Recht in Anspruch nehmen"

Neue Regeln bei PVA – was sich jetzt alles ändert

Nach heftiger Kritik an PVA-Gutachten plant Sozialministerin Korinna Schumann eine große Reform. Volksanwalt Bernhard Achitz begrüßt die Pläne.
André Wilding
04.04.2026, 10:00
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Laut Volksanwalt Bernhard Achitz sei es "höchst erfreulich", dass Sozialministerin Korinna Schumann und die PVA die massive Kritik an den Begutachtungen, die von der Volksanwaltschaft und vielen anderen deponiert worden war, jetzt aufgegriffen haben.

"Ein wichtiger Punkt, der jetzt umgesetzt wird, ist das Recht, zu allen Begutachtungen eine Vertrauensperson mitzunehmen", sagt Volksanwalt Bernhard Achitz, "und ich kann nur allen empfehlen, dieses Recht in Anspruch zu nehmen. Die Volksanwaltschaft hofft jedenfalls, dass die Beschwerden in Zusammenhang mit Begutachtungen damit weniger werden."

Inhaltliche Verbesserungen

Ein Verhaltenskodex für die Gutachter*innen und verstärkte Schulungen zur Kommunikation mit den Betroffenen sei sicher wichtig, es müssten aber auch inhaltliche Kritikpunkte berücksichtigt werden. Beschwerden bei der Volksanwaltschaft gab es in den vergangenen Jahren etwa über Pflegegeld-Gutachten – verstärkt betreffend Kinder mit Autismus-Spektrum-Störung, wo der hohe zeitliche Betreuungsbedarf nicht immer berücksichtigt wird.

Aber auch Angehörige von Menschen mit Demenzerkrankungen waren immer wieder der Ansicht, dass der Pflegebedarf zu niedrig eingeschätzt wird, weil die Betroffenen sich gegenüber den Gutachter*innen selbständiger darstellen als das tatsächlich der Fall ist.

Begutachtung zuhause ermöglichen

Volksanwalt Achitz erwartet sich auch, wie schon wiederholt thematisiert, mehr Entgegenkommen bei Begutachtungen von ME/CFS-Betroffenen – und zwar im wörtlichen Sinn: "Deren Situation würde sich oft massiv verschlechtern, wenn sie zu einer Begutachtung anreisen müssen. Wer glaubhaft macht, nicht mobil zu sein, sollte zuhause begutachtet werden."

Unabhängige Begutachtungsstelle

Längerfristig wünscht sich Achitz, dass der Vorschlag einer gemeinsamen unabhängigen Begutachtungsstelle weiterverfolgt wird, die dann Gutachten für Sozialversicherungen, für das SMS, und letztendlich auch für Gerichte durchführt.

Achitz: "Das wäre für die Antragsteller*innen, die jetzt oft zu vielen verschiedenen Gutachter*innen laufen müssen, ein One-Stop-Shop, und niemand würde mehr auf die Idee kommen, dass sich Gutachter*innen verpflichtet fühlen könnten, ihren Auftraggeber*innen beim Sparen zu helfen."

Mehrere Maßnahmen

Erstellung eines Verhaltenskodex

Der geplante Kodex soll klare Leitlinien für die Kommunikation aller Gutachter*innen der Pensionsversicherung mit den Versicherten setzen. Insbesondere wird damit ein respektvoller, empathischer und wertschätzender Umgang gewährleistet. Die Einhaltung des Kodex wird seitens der Pensionsversicherung laufend einer Evaluierung unterzogen und vom Bundesministerium im Rahmen ihrer Aufsicht geprüft.

Ausbau von Schulungen

Die Gutachter*innen der PV werden in der Pensionsversicherung ausgebildet, müssen sich über die ÖBAK zertifizieren und regelmäßig rezertifizieren. Sie sind zudem gesetzlich zu laufenden Weiterbildungen verpflichtet, um am letzten Stand neuester wissenschaftlicher Kenntnisse zu sein. Spezielle Schulungen zu empathischen Kommunikationstechniken, aktive Zuhörstrategien sowie der professionelle Umgang mit schwierigen Gesprächssituationen sollen dazu beitragen, noch besser auf die Bedürfnisse der Versicherten einzugehen.
Die im Verhaltenskodex festgelegten Leitlinien werden nach Fertigstellung verpflichtender Teil der Ausbildung der Lehrgänge der ÖBAK sein.

Mitnahme von Vertrauenspersonen

Bei Pflegegeldbegutachtungen ist die Anwesenheit einer Vertrauensperson seitens der Pensionsversicherung ausdrücklich ermöglicht, da Informationen von der Betreuungsperson sehr wertvoll sind. Auf dem Antragsformular wird extra gefragt, ob weitere Personen vom Termin des Hausbesuches informiert werden sollen.

Auch für die Begutachtungen im Zusammenhang mit Invaliditäts-und Berufsunfähigkeitspensionen wird die Anwesenheit einer weiteren Person bei der Begutachtung grundsätzlich ermöglicht, sofern ein reibungsloser Untersuchungsablauf gesichert ist. Die Antragsteller*innen werden hierzu künftig aktiv informiert werden.

Weiterentwicklung der Begutachtungen

Die Weiterentwicklung der Begutachtungen ist bereits ein permanenter, wissenschaftsgetriebener Prozess. Im Fokus der zukünftigen Entwicklungen wird ganz besonders die transparente Kommunikation mit den Versicherten liegen.

Jede Person wird individuell und qualitativ hochwertig begutachtet. Bei Bedarf können Ärzt*innen verschiedener Fachrichtungen zu den Begutachtungen hingezogen werden. Die Dauer richtet sich folglich individuell nach den Bedürfnissen der Versicherten. Dieses Prinzip wird zukünftig weiterverfolgt und verstärkt werden.

Ausbau des Beschwerdemanagements

Das Beschwerdemanagement der Pensionsversicherung wird weiter verbessert und mit Maßnahmen der Qualitätssicherung weiterentwickelt.

Ziel der Pensionsversicherung ist, Begutachtungen fachlich fundiert, standardisiert, nachvollziehbar und zugleich respektvoll gegenüber den Versicherten durchzuführen.

Obmann Peter Schleinbach und Obmann Andreas Herz, MSc, der Pensionsversicherung: "Ein respektvoller und empathischer Umgang mit allen Versicherten ist Voraussetzung jeder Begutachtung. Die Antragsteller*innen haben gesundheitliche Einschränkungen und machen sich Sorgen um ihre Zukunft. Wir nehmen diese Sorgen sehr ernst und agieren im Sinne unserer Versicherten, um ihre Absicherung zu gewährleisten."

{title && {title} } wil, {title && {title} } Akt. 04.04.2026, 10:02, 04.04.2026, 10:00
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