Die Debatte um vermeintlich falsche Einstufungen der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) und den mühseligen Kampf dagegen reißt nicht ab. Besonders eindrucksvoll zeigt das ein neuer Fall aus Schwaz, über den die "Tiroler Tageszeitung" berichtet.
Der Betroffene heißt Anto D., ist 74 Jahre alt, 54 davon verbrachte er in Tirol und arbeitete jahrzehntelang am Bau. Wegen einer Gefäßerkrankung und Diabetes musste ihm 2020 das erste Bein amputiert werden, 2022 das Zweite. Seither hat er 24 Stunden am Tag starke Schmerzen, hängt am Sauerstoffschlauch und ist ein Vollpflegefall.
Dreimal die Woche muss er zur Dialyse, zu allem Überfluss wurden noch zwei Krebserkrankungen festgestellt. Dass er damit auf Pflegestufe 6 kommt, überrascht nicht – die PVA sieht das aber anders.
Betreut wird Anto von seinen vier Kindern und Ehefrau Ane, wobei letztere auch eine bösartige Krebserkrankung diagnostiziert und Pflegestufe 3 attestiert bekam. Kürzlich bekam das Ehepaar laut "TT" zwei Schreiben der PV: Antos Pflegegeldanspruch wurde damit von Stufe 6 auf 3 halbiert, jener von Ane gleich komplett gestrichen.
"Welches Ausmaß des Pflegebedarfs hat sich vermindert?", zeigen sich die Kinder verwundert. "Beine sind unserem Papa jedenfalls noch keine nachgewachsen." Bemängelt wird auch das Vorgehen der PV-Gutachter, die ohne Voranmeldung an der Türe erschienen. "Sie haben uns nichts Medizinisches gefragt, wollten nicht einmal Unterlagen sehen", sagt Ane zur "Tiroler Tageszeitung".
Erst über Umwege habe die Familie später herausgefunden, dass es sich bei dem Duo um hochrangige Gutachter aus Wien handeln soll, die ohne das Mitwissen der Tiroler Zweigstelle eine Neubewertung der Pflegebegutachtung durchgeführt haben. Einem Bekannten erging es ähnlich: Seine Pflegestufe wurde von 6 auf 0 herabgesetzt.
Die Arbeiterkammer teilt der TT mit, dass alleine im ersten Quartal 352 Klagen gegen die PV eingebracht wurden, 97-mal wegen Pflegegeldeinstufungen. "Das Vorgehen ist menschenverachtend", so AK-Chef Erwin Zangerl. Die PVA kontert, dass 2025 in Tirol 94,8 Prozent der Pflegegeldfälle zugunsten der PV oder per Vergleich entschieden wurden.