Die Kritik an der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) in Oberösterreich wird lauter: Eine aktuelle Studie des Forschungsinstituts "Foresight" im Auftrag der Arbeiterkammer OÖ zeichnet ein deutliches Bild - viele Antragsteller fühlen sich bei Begutachtungen unfair behandelt.
Besonders drastisch fällt ein Erfahrungsbericht aus: "Ich hab’ 30 Jahre lang ins System eingezahlt, war nie arbeitslos oder länger im Krankenstand. Und dann werde ich bei einer Begutachtung, die fünf Minuten dauert, behandelt, als wäre ich ein möglicher Sozialschmarotzer. Ich habe mich noch nie dermaßen gedemütigt gefühlt".
Laut AK-Präsident Andreas Stangl empfinden viele Betroffene das Verfahren als problematisch. "Viele Antragsteller empfinden den Begutachtungsprozess als belastend und willkürlich", sagt er. Die Zahlen untermauern die Kritik: 70 Prozent der Antragsteller auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension bewerten die Untersuchung als wenig oder gar nicht respektvoll. Bei Pflegegeldanträgen sind es 42 Prozent.
In den Rückmeldungen berichten Betroffene von einem rauen Umgangston, unangemessenen Fragen und sogar davon, dass ihnen unterstellt worden sei, ihre Beschwerden nur vorzutäuschen. Für Stangl ist klar: "Es handelt sich offenbar nicht um Einzelfälle." Er fordert daher mehr Schulungen sowie klare Leitlinien für Gutachter.
Auch vor Gericht landen viele Fälle: Im Vorjahr führte die Arbeiterkammer mehr als 2500 Verfahren gegen die PVA Oberösterreich. Dabei konnten 58,7 Prozent der Pflegegeldfälle und 33,1 Prozent der Pensionsfälle gewonnen werden - insgesamt ging es um rund 70,35 Millionen Euro.
Die PVA weist die Kritik gegenüber der "Kronen Zeitung" nicht grundsätzlich zurück, betont aber die schwierigen Rahmenbedingungen: "Unsere Gutachter sind bemüht, unter Berücksichtigung des Ärztemangels, sich Zeit für die Gespräche zu nehmen, zuzuhören und sich sorgfältig mit Versicherten auseinanderzusetzen."
Und weiter: "Gleichzeitig müssen Entscheidungen über Leistungen wie Pflegegeld oder eine Berufsunfähigkeits- beziehungsweise Invaliditätspension auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen getroffen werden."