Karin Maria L. hat es in den letzten Jahren nicht leicht gehabt. Nach zwei schweren Krankheiten ist sie seit zwei Jahren ohne Job. Weil sie nur 750 Euro Arbeitslosengeld im Monat bekommt, bezieht sie zusätzlich Wiener Mindestsicherung. Als sogenannte Aufstockerin bekommt sie die Differenz zwischen ihrem Arbeitslosengeld und der vollen Mindestsicherung ausbezahlt.
Im Oktober 2025 fand sie dann einen geringfügigen Job als Küchenhilfe und meldete ihr neues Einkommen von 300 Euro im Monat sofort bei der zuständigen MA 40. Sie dachte, dass ihr ab dann einfach um 300 Euro weniger Mindestsicherung überwiesen wird. Doch es kam anders: Die Behörde zahlte ihr plötzlich gar nichts mehr.
Wie es in einer Aussendung der Volksanwaltschaft heißt, bekam Karin Maria L. monatelang keinen einzigen Cent. Nicht einmal ein offizieller Bescheid über die Zahlungseinstellung wurde ihr geschickt. Für Volksanwalt Bernhard Achitz ist das ein klarer Fall: "Die Vorgangsweise der MA 40 ist nicht rechtskonform", sagte er in der ORF-Sendung "Bürgeranwalt" am 20. Juni.
Ein monatelanger Zahlungsstopp widerspricht laut Achitz ganz klar dem Zweck des Wiener Mindestsicherungsgesetzes. Und das ist kein Einzelfall: Allein in den Jahren 2024 und 2025 kam es laut Volksanwaltschaft in über 100 Fällen zu so einer Vorgehensweise. Darüber wurde auch dem Wiener Landtag berichtet.
Für Karin Maria L. war die ausbleibende Unterstützung ein echtes Problem. Denn um Mindestsicherung zu bekommen, muss man vorher alle Ersparnisse aufbrauchen. "Menschen in einer solchen Notlage kann man doch nicht einfach ohne Geld dastehen lassen, sie müssen ja Lebensmittel, Strom und Miete bezahlen", sagte Achitz. L. musste sogar ihren Sohn um Geld bitten, um die Energierechnung zahlen zu können. "Ohne die Kinder wüsste ich nicht, was ich gemacht hätte", erzählt sie.
Volksanwalt Achitz versteht schon, dass die MA 40 genau prüft, ob die Voraussetzungen für die Mindestsicherung erfüllt sind: "Aber wenn jemand von sich aus sofort meldet, dass sie oder er jetzt ein bisschen Geld verdient, dann könnte die Behörde das erst einmal glauben, die Mindestsicherung entsprechend kürzen und später anhand von Unterlagen nachprüfen, ob das alles seine Ordnung hat."
Ein weiteres Problem: Anträge auf Mindestsicherung müssen eigentlich in maximal drei Monaten erledigt sein. Doch laut Achitz dauert es bei der MA 40 oft deutlich länger. "Aber eigentlich sollte es in den meisten Fällen viel schneller gehen – die Betroffenen brauchen ja das Geld zum Überleben", betont er. Auch Karin Maria L. musste lange warten, nachdem sie im Februar einen Verlängerungsantrag gestellt hatte.
Sie versuchte unzählige Male, die MA 40 telefonisch zu erreichen – vergeblich. Irgendwann wurde ihr sogar gesagt, ihr Antrag sei gar nicht angekommen. Erst als sich Volksanwaltschaft und "Bürgeranwalt" eingeschaltet haben, wurde die MA 40 aktiv – und bewilligte den Antrag, den sie vorher angeblich gar nicht erhalten hatte. Karin Maria L. hofft jetzt, bald wieder arbeiten zu können und mit der MA nichts mehr zu tun zu haben.
Ein Tipp vom Volksanwalt noch zum Schluss: "Das Telefon ist das schlechteste Kommunikationsmittel mit Behörden. Nutze lieber E-Mail, da kannst du im Zweifelsfall besser dokumentieren, was ausgemacht oder zugesagt wurde!"