Eine Wienerin (damals 27 Jahre) nahm ab Mitte Oktober 2024 an einem Kurs des Beruflichen Bildungs- und Rehabilitationszentrums (BBRZ) teil. Die Pensionsversicherung (PV) hatte ihr berufliche Maßnahmen der Rehabilitation bewilligt, währenddessen bezog die Frau Übergangsgeld.
Im Jänner 2025 brach sie sich jedoch ein Bein. Daraufhin wurde sie von der PV von der Maßnahme abgemeldet. Am nächsten Tag erfolgte die Krankmeldung an die ÖGK. Was die Wienerin nicht wusste: Sie war ab sofort nicht mehr krankenversichert!
Erst bei der Gesundmeldung nach der Gipsabnahme wurde ihr erklärt, dass kein Krankenversicherungsschutz bestehe. Die 27-Jährige musste daher die Kosten für den Gips in der Höhe von 75 Euro selbst tragen.
Aber nicht nur das: In einem Schreiben vom März 2025 teilte die ÖGK der Frau schriftlich mit, dass sie keinerlei Ansprüche auf Leistungen aus dem Versicherungsfall der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit geltend gemacht werden könnten – sprich sie hätte keinen Anspruch auf Krankengeld.
Die Volksanwaltschaft wandte sich daraufhin an die ÖGK. Sie verwies darauf, dass nach der Abmeldung durch die PV sehr wohl ein Schutzfristanspruch für die im Jänner 2025 eingetretene Arbeitsunfähigkeit bestanden hatte.
Nach der Intervention der Volksanwaltschaft wurde das Krankengeld schließlich ausbezahlt. Die ÖGK gestand in einem Schreiben an die Volksanwaltschaft den Fehler ein. Die Kasse bedauerte die unzutreffende Information und wies ihre Mitarbeiter auf die korrekte Beurteilung des Krankenversicherungsschutzes sowie die Anwendung der Schutzfristregelung hin.
Die betroffene Wienerin zeigte sich gegenüber der Volksanwaltschaft erleichtert: "Vielen Dank für Ihre Mühe, Sie haben das Vertrauen in den Rechtsstaat wieder hergestellt. Und mit der raschen Erledigung haben wir gar nicht gerechnet!"
Der Fall aus dem Geschäftsbereich von Bernhard Achitz ist einer von vielen aus dem Tätigkeitsbericht der Volksanwaltschaft 2025. Insgesamt wandten sich im Jahr 2025 exakt 23.122 Menschen an die Volksanwälte Achitz, Gaby Schwarz und Christoph Luisser. 7.665 Prüfverfahren wurden eingeleitet – ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr.
In 4.959 Fällen konnte rasch geholfen werden, ohne dass Behörden eingeschaltet werden mussten. 6.085 Fälle lagen außerhalb des Prüfauftrags, etwa weil Gerichte zuständig sind. In 1.999 Fällen stellte die Volksanwaltschaft tatsächlich Missstände fest.