Nicht gesund gemeldet

Mann geht in Schulung – AMS streicht ihm Arbeitslose

Ein Fall, mit dem sich Volksanwalt Bernhard Achitz befasste, zeigt, wie schnell Arbeitslose ihr Geld verlieren können.
Wien Heute
29.04.2026, 05:30
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Ein Jahresbericht 2025 der Volksanwaltschaft bringt auch zwei Einzelfälle rund ums AMS ans Licht. Wer arbeitslos ist und zwischendurch etwa im Krankenstand oder im Ausland ist, muss sich abmelden und bekommt während dieser Zeit kein Arbeitslosengeld. Danach ist eine Wiederanmeldung notwendig.

Bisher hatte man dafür eine Woche Zeit, jetzt allerdings nur mehr einen Tag, heißt es im Jahresbericht der Volksanwaltschaft. Ein 44-jähriger Arbeitsloser wandte sich an die Volksanwaltschaft, weil er nach einem Krankenstand, den er korrekt ans AMS gemeldet hatte, kein Arbeitslosengeld mehr bekommen hatte.

Trotz Schulung stellte AMS Bezug ein

Das AMS hatte den Mann in eine Schulung geschickt – er war davon ausgegangen, dass mit seiner Wiederteilnahme an der Schulung ohnehin klar war, dass er nicht mehr im Krankenstand ist. Das AMS sah dies anders: Es stellte das Arbeitslosengeld ein, weil er sich nicht wieder angemeldet hatte.

Erst ab seinem nächsten formalen AMS-Kontakt sechs Wochen später erhielt der 44-Jährige wieder die Unterstützung. Laut Gesetz gilt eine Wiederanmeldung aber auch direkt bei einer Schulung.

Mann meldete sich zu früh gesund

Ein anderer Mann hatte sich an einem Sonntag für Montag wieder gesund gemeldet. Auch das ließ das AMS nicht gelten: Dies sei ein Tag zu früh – das Arbeitslosengeld wurde eingestellt. "Im ersten Fall hat das AMS eingelenkt, im zweiten nicht. Ich erwarte mir, dass Gesetze nicht überformalistisch ausgelegt werden. Das AMS soll effizient und bürgerfreundlich vorgehen", so Volksanwalt Bernhard Achitz.

Insgesamt wandten sich im Jahr 2025 exakt 23.122 Menschen an die Volksanwaltschaft, 7.665 Prüfverfahren wurden eingeleitet – ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr. In vielen Fällen konnte rasch geholfen werden: 4.959 Anliegen wurden ohne Einschaltung der Behörden erledigt. 6.085 Fälle lagen außerhalb des Prüfauftrags, etwa weil Gerichte zuständig sind. In 1.999 Fällen – rund 16 Prozent – stellte die Volksanwaltschaft tatsächlich Missstände fest.

Mehr Verfahren im Bereich Justiz

Auffällig ist der starke Zuwachs im Bereich Justiz: Hier gab es ein Plus von 27 Prozent. Mit 1.729 Verfahren stellt dieser Bereich den größten Anteil. Auch Themen rund um Arbeit, Soziales, Gesundheit und Pflege bleiben zentral. Rückgänge gab es hingegen bei der Inneren Sicherheit.

Ein weiterer Schwerpunkt ist der Schutz der Menschenrechte. 2025 führten Kommissionen 413 Kontrollen in Einrichtungen durch, etwa in Gefängnissen, Pflegeheimen oder psychiatrischen Einrichtungen. Zusätzlich wurden zehn Polizeieinsätze beobachtet. Das Ergebnis ist alarmierend: In 67 Prozent der Fälle wurden Probleme bei der menschenrechtlichen Situation festgestellt.

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