Die Volksanwälte Gaby Schwarz, Bernhard Achitz und Christoph Luisser veröffentlichten vor kurzem ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2025. Geprüft wurde im vergangenen Jahr auch die öffentliche Bundesverwaltung. Demnach gab es im Bereich Finanzen (BMF) 1.188 Beschwerden.
Laut Volksanwaltschaft meldeten sich vor allem ältere Personen – diese waren aufgrund der Umstellung für die Nutzung von FinanzOnline von Zugangscodes auf die Zwei-Faktor-Authentifizierung verunsichert. Dass dafür nicht nur die ID Austria verwendet werden kann, sondern zusätzlich noch andere technische Möglichkeiten bestehen, war den meisten Betroffenen nicht bekannt.
Häufig kritisiert wurde auch die lange Dauer der Bearbeitung von Anträgen auf Rückzahlung von Steuerguthaben oder Quellensteuer. Zehn Wochen und länger auf die Auszahlung warten zu müssen, während Steuernachforderungen innerhalb eines Monats zu begleichen sind, empfinden viele Menschen als ungerecht, heißt es im Bericht.
Ganze 16 Monate musste sogar ein Wiener auf sein Steuerguthaben warten – und dies auch nicht ohne vorherige Probleme. Der Mann hatte seine Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2023 im Februar 2024 über FinanzOnline eingereicht. Seine korrekte Kontoverbindung war dort bereits gespeichert.
Nur wenige Tage später erreichte das Finanzamt aber zur gleichen Person eine weitere Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2023, diesmal allerdings in Papierform. Darin waren eine geänderte Wohnanschrift und vor allem eine andere Kontoverbindung angegeben. Diese Erklärung war lediglich mit einem Schriftzeichen unterfertigt.
Trotzdem überwies das Finanzamt das errechnete Steuerguthaben in Höhe von rund 3.000 Euro an die abgeänderte Kontonummer, weil es – fälschlicherweise – davon ausging, dass durch die Steuererklärung in Papierform nur die neuen Bankdaten bekanntgegeben werden sollten.
Erst aufgrund einer Betrugsanzeige, die der Wiener bei der Polizei einbrachte, und entsprechender Erhebungen des Finanzamtes wurde ihm schließlich Ende Juni 2025 das Steuerguthaben ausbezahlt.
Aufgrund dieses Vorfalls und um weitere Betrugsversuche zu vermeiden, regte die Volksanwaltschaft beim Bundesministerium für Finanzen an, dass die Finanzverwaltung nur dann eine Abänderung von Personendaten – insbesondere der Kontoverbindung – bei Teilnehmern von FinanzOnline akzeptiert, wenn diese über FinanzOnline oder im Zuge einer persönlichen Vorsprache beim Finanzamt erfolgen.