In der blau-schwarz regierten Steiermark treten mit Montag (1. September) strengere Bettel-Regeln in Kraft. Beschlossen wurde die entsprechende Novelle im Landtag bereits im Mai. So ist es Zukunft verboten, Kinder und Tiere zum Betteln mitzunehmen – ausgenommen davon sind nur Assistenzhunde. Außerdem ist es nun per Gesetz verboten, eine andere Person zum Betteln zu veranlassen oder das Betteln in einer Gruppe zu organisieren.
Eine Änderung bringt die die Novelle auch für Gemeinden. Diese können das Betteln, konkret jenes "in aufdringlicher oder aggressiver Weise, wie durch Anfassen, Beschimpfen, unaufgefordertes Begleiten oder unerwünschtes Betreten", verbieten. Städte und Kommunen erhalten zudem die Möglichkeit, Betteln am bestimmten Orten in der Öffentlichkeit zu verbieten.
Das betrifft Plätze an denen zu erwarten sei, dass aufgrund der (zu erwartenden Anzahl der) bettelnden Personen die Benützung des jeweiligen öffentlichen Orts erschwert wird. Das betrifft auch Orte, an denen Betteln schon jetzt ein störender Missstand für das örtliche Gemeinschaftsleben darstelle.
In der Landeshauptstadt Graz soll ein sektorales Bettelverbot vorerst nicht kommen. Die Stadtkoalition bestehend aus KPÖ, Grünen und SPÖ verzichtet vorerst auf die Errichtung solcher Verbotszonen. Bürgermeisterin Elke Kahr (KPÖ) begründet das mit dem Beispiel Linz. Dort sehe man, dass solche Verbote nichts brächten, "außer eine Verlagerung mit neuen Problemen".
Wer sich nicht an die neue gesetzliche Lage hält, hat mit Verwaltungsstrafen in der Höhe von bis zu 5.000 Euro zu rechnen.