Coronavirus

Lockdown verlängert: Was jetzt noch erlaubt ist

Die Regierung hat die Corona-Maßnahmen heute noch einmal verlängert - und nachgeschärft. Was ab Freitag neu auf uns zukommt.

Jochen Dobnik
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St. Pölten im Corona-Lockdown
St. Pölten im Corona-Lockdown
HELMUT FOHRINGER / picturedesk.com

Die Mitte November im Zuge des zweiten Lockdowns in Kraft getretene Covid-19-Notmaßnahmenverordnung wurde heute verlängert. Damit werden die bisher mit 26. November befristeten 24-Stunden-Ausgangsregelungen erwartungsgemäß bis 6. Dezember ausgedehnt. Bei manchen Corona-Maßnahmen wurde nachgeschärft, so darf beispielsweise der Nikolo zu Besuch kommen, jedoch nicht mehr der Hausfrisör.

Kontaktregeln werden nachgeschärft

Wie bisher darf man den privaten Wohnbereich auch weiterhin für die Deckung notwendiger Grundbedürfnisse des täglichen Lebens sowie für den Kontakt mit dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner oder mit einzelnen engsten Angehörigen verlassen. Bei Letzteren werden nunmehr explizit die Eltern, Kinder und Geschwister genannt.

Auch bei der Erlaubnis, einzelne wichtige Bezugspersonen zu sehen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich Kontakt gepflegt wird, wurde nachgebessert, dass die Regelung auf einen bisher mehrmals wöchentlich physischen Kontakt abzielt.

Ehrenamtliche dürfen Haus verlassen

Beim Ausnahmegrund zum Aufenthalt im Freien zur "körperlichen und psychischen Erholung" wird klargestellt, dass dies alleine, mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt sowie mit dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner oder einzelnen engsten Angehörigen oder den genannten einzelnen Bezugspersonen stattfinden kann - siehe auch: "Alleine darf man nach 20 Uhr draußen ein Bier trinken".

Trotz Corona-Lockdown ist heuer ein Nikolo-Besuch unter Einhaltung aller Hygiene- und Abstandsregeln möglich.
Trotz Corona-Lockdown ist heuer ein Nikolo-Besuch unter Einhaltung aller Hygiene- und Abstandsregeln möglich.
picturedesk.com

Der Ausgangsgrund für berufliche Zwecke umfasst ab sofort auch ehrenamtliche Tätigkeiten, darunter im Konkreten auch den Besuch des Nikolos. Dieser soll heuer jedoch nur bis zur Haus- oder Wohnungstüre kommen und muss alle Hygiene- und Abstandsregeln einhalten ("Heute" hat berichtet).

Mehr Sicherheit für Pflegepersonal

Mitarbeiter von Spitälern sowie Alten- und Pflegeheimen können im Fall eines positiven Corona-Testergebnisses zudem nach wie vor eingesetzt werden, wenn aufgrund der medizinischen Laborbefunde, insbesondere aufgrund eines CT-Werts über 30, davon ausgegangen werden kann, dass keine Ansteckungsgefahr mehr besteht.

Präzisiert wurde, dass Mitarbeiter von Spitälern sowie Alten- und Pflegeheimen im Fall eines positiven Testergebnisses nicht wie ursprünglich nach mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit arbeiten gehen können, sondern mindestens nach 48 Stunden Symptomfreiheit nach abgelaufener Infektion.

Aktion scharf bei Waffen und Haarschnitt

Detailänderungen werden ab Freitag auch bei den Betretungsverboten im Handel vorgenommen. So wird bei der Ausnahme für den Verkauf und die Wartung von Sicherheits- und Notfallprodukten klargestellt, dass es sich dabei insbesondere um Feuerlöscher, Schutzausrüstung, Leuchtmittel, Brennstoffe, Sicherungen, Salzstreumittel, "nicht aber Waffen und Waffenzubehör, sofern deren Erwerb nicht zu beruflichen Zwecken aus gesetzlichen Gründen zwingend unaufschiebbar erforderlich ist", handelt.

Aktion scharf: Ab sofort sind auch Hausbesuche von FriseurInnen nicht mehr erlaubt.
Aktion scharf: Ab sofort sind auch Hausbesuche von FriseurInnen nicht mehr erlaubt.
iStock

Frisördienstleistungen bleiben "körpernahe", daher dürfen die Salons auch weiterhin nicht öffnen. Neu jedoch: Auch der Frisörbesuch im privaten Bereich wird untersagt. Damit schließt die Regierung ein rechtliches Schlupfloch der letzten Lockdown-Verordnung.