Oberösterreich

Alk-Lenker schnallte Sohn (10) nicht an, das droht ihm

Betrunken einen Rettungswagen behindert, zu schnell gefahren und den Sohn (10) nicht angeschnallt. Das kann für einen Linzer (37) teuer werden.

Teilen
ÖAMTC-Verkehrsjuristin Kristina Mayr erklärt: So teuer kann es für einen Linzer Verkehrssünder werden.
ÖAMTC-Verkehrsjuristin Kristina Mayr erklärt: So teuer kann es für einen Linzer Verkehrssünder werden.
ÖAMTC/Picturedesk

"Da kommt schon einiges zusammen", so Verkehrsjuristin Kristina Mayr (45) vom ÖAMTC.

In der Vorwoche hatte ein 37-jähriger Lenker im Bereich der Linzer Garnisonstraße einen Rettungswagen behindert. Das Fahrzeug war mit Blaulicht unterwegs gewesen, der Linzer hatte es aber offenbar noch eiliger, kam plötzlich "von links mit merklich überhöhter Geschwindigkeit" daher, wie die Polizei erklärte.

Der Einsatzfahrer musste ausweichen und abrupt abbremsen. Zu einem Unfall war es zum Glück nicht gekommen, der Lenker musste sich allerdings gleich einer Polizeikontrolle unterziehen, denn eine Zivilstreife hinter dem Rettungsfahrzeug wurde Zeuge des Ganzen. Ein Alkotest ergab 1,12 Promille. Und noch etwas stellten die Beamten fest: am Rücksitz saß der 10-jährige Sohn des Mannes - er war nicht angeschnallt. Wir berichteten

Das kann auf den 37-Jährigen alles zukommen:

"Der wohl schwerwiegendste Verstoß ist das Fahren unter Alkoholeinfluss. Die Höhe der Strafe hängt vom Grad der Alkoholisierung ab. Bei 1,12 Promille im Blut droht eine Strafe von 800 bis 3.700 Euro - vorausgesetzt man ist kein Wiederholungstäter", erklärt die Juristin.

Dazu komme der Führerscheinentzug von einem Monat, wenn sich der Mann zuvor noch nichts zu schulden hat kommen lassen. Zusätzlich wird sich der Linzer einer verkehrspsychologischen Untersuchung  unterziehen und eine Nachschulung machen müssen. 

Bis zu 5.000 Euro für das Nicht-Angurten von Kindern

Zum Glück war diesmal nichts passiert. Dafür, dass er aber seinen 10-jährigen Sohn am Rücksitz nicht angegurtet hatte, könnte der 37-Jährige noch teuer bezahlen. Denn Erwachsene müssen Sorge tragen, dass Kinder bis bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres im Auto angeschnallt sind. Bei einer Größe unter 1, 35 Meter sind laut § 106 KFG auch "entsprechende Rückhalteeinrichtungen" vorgeschrieben. "Hier liegt auf jeden Fall 'mangelnde Kindersicherung' vor, darauf gibt es eine Strafe von bis zu 5.000 Euro und einen Eintrag in das Führerschein-Vormerksystem", so Mayr.

Hinzu kommt das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit. "Wie hoch die Geldstrafe hierfür ausfällt, ist von der konkreten Geschwindigkeitsübertretung abhängig. Die Strafe kann sich aber von 70 bis 2.180 Euro bewegen".

Und nicht zu vergessen: Da gibt es auch noch den Fakt, dass der 37-Jährige den Einsatzlenker zum Abbremsen gezwungen hat. Die Strafsumme für die Behinderung von Einsatzfahrzeugen reicht von 72 bis zu 2.180 Euro, weiß die 45-Jährige.

"Insgesamt kann sich das auf einige Tausende Euro zusammenläppern", sagt die Rechtsexpertin.