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Alkohol am Steuer: Ullrich muss nicht ins Gefängnis

Heute Redaktion
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    Wer dopt, und warum? Die Ausreden reichen von kurios bis absurd.<i> "Heute"</i> hat eine Auswahl der besten Begründungen.
    Wer dopt, und warum? Die Ausreden reichen von kurios bis absurd. "Heute" hat eine Auswahl der besten Begründungen.
    (Bild: GEPA-pictures.com)

    Erleichterung bei Jan Ullrich! Der Ex-Radprofi kam vor Gericht ohne Haftstrafe davon, obwohl er bei einem Verkehrsunfall 2014 alkoholisiert am Steuer saß.

    Jan Ullrich schüttelt diesmal die Vergangenheit ab! 2012 wurde ihm der Sieg bei der Tour de France 1997 wegen Dopings aberkannt, seit 2014 prozessiert er wegen eines Verkehrsdelikts. Doch nun scheint die Affäre ausgestanden zu sein – mit einem milden Urteilt. Der Deutsche muss demnach nicht ins Gefängnis, obwohl er sich gleich mehrerer Delikte schuldig machte. Das urteil: 21 Monate auf Bewährung und 8.700 Euro Geldstrafe.

    Alkohol und Valium



    Was war passiert? 2014 war Ullrich im Schweizer Kanton Thurgau in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt. Zwei Personen wurden verletzt. Bei erlaubtem Tempo 80 crashte er mit einer Geschwindigkeit zwischen 139 und 143 km/h. Dem heute 43-Jährigen wurde die Einnahme des Beruhigungsmittels Valium nachgewiesen, außerdem hatte er 1,8 Promille Alkohol im Blut.

    Langer Prozess



    Doch seither musste sich Ullrich vor Gericht rechtfertigen. Ihm drohte eine Haftstrafe von 18 Monaten auf Bewährung und eine hohe Geldstrafe. Zunächst einigten sich Anklage und Verteidigung auf einen Vergleich, das Verfahren wurde dann aber auf Anweisung des Gerichts neu aufgerollt. Jetzt steht fest: Ullrich muss nicht ins Gefängnis – ein angeschlagener Ruf bleibt. (gr)

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