Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs sorgt für Unmut bei Händlern und Winzern. Alkoholische Getränke dürfen nicht mehr über Automaten verkauft werden, wenn diese in oder vor einem Verkaufsraum ohne Personal stehen.
Vor allem im Burgenland regt sich jetzt, einige Wochen nach der Entscheidung, Widerstand. Viele Betriebe fürchten Umsatzeinbußen. Gleichzeitig stößt die Begründung des Gerichts auf Kritik. Der Verwaltungsgerichtshof argumentiert, dass der Jugendschutz bei solchen Automaten nicht ausreichend gewährleistet werden könne.
Winzer Stefan Kaiser betreibt seit sechs Jahren einen Verkaufsautomaten am Ortsrand von Kleinhöflein. "Wir haben diesen Automaten seit der Coronavirus-Zeit im Jahr. Da war es am Anfang besonders wichtig, kontaktlos einkaufen zu können. Das hat uns durch diese schwierige Zeit gut durchgebracht", sagt er im ORF.
Nach eigenen Angaben erzielt sein Betrieb heute bis zu 50 Prozent des Gesamtumsatzes über den Automaten, rund 20 Prozent entfallen allein auf den Weinverkauf.
"Es ist ganz wichtig, dass dieses Verbot nicht ausgeweitet wird. Für unseren kleinen Betrieb ist es sehr wichtig, dass wir den Automaten haben. Es wäre existenzbedrohend, wenn das auch für uns gelten würde", so Kaiser.
Der Winzer geht derzeit davon aus, dass das Verkaufsverbot auf seinen Automaten nicht zutrifft, weil dieser auf dem Betriebsgelände steht. Diese Rechtsauffassung teilen laut ORF auch andere Winzer.
Viele Automatenbetreiber investieren nun in elektronische Alterskontrollen. Der Verwaltungsgerichtshof stellt jedoch klar, dass diese nicht ausreichen. Nach Ansicht des Höchstgerichts kann nur ein Mensch den Jugendschutz sicherstellen.
Auch in der Wirtschaftskammer sorgt das Urteil für Unverständnis. "Wir verstehen nicht, wie der Verwaltungsgerichtshof zu so einer Entscheidung kommt. 2021 wurden solche Automaten noch mit Fördergeldern unterstützt. Nach den Öffnungszeiten und auch ohne Personal konnten sich Kunden Alkohol kaufen. Wofür hat man diese Automaten mit dem Zusatzmodul der Alterserkennung gefördert? Das ist heutzutage kein Problem mehr. Wir verstehen das nicht", sagt Wirtschaftskammerpräsident Andreas Wirth dem ORF.
Die Kinder- und Jugendanwältin des Landes, Nicole Bartl, begrüßt die Entscheidung hingegen. "Es braucht einen verantwortlichen Verkäufer, der hier darauf schaut, wer kauft und warum kauft er, und im richtigen Fall entscheidet, den Verkauf nicht zu genehmigen", sagt sie. Ein elektronischer Kartenleser könne das nicht.
Wer gegen das Verkaufsverbot verstößt, muss derzeit mit einer Strafe von mehr als 2.000 Euro rechnen. Ob der Gesetzgeber die Gewerbeordnung künftig anpasst, ist derzeit offen.