Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben – eine gängige Regel, die sich wohl auch auf den Liegenkampf am Hotelpool ummünzen lässt. Jeder hat das Szenario bestimmt schon am eigenen Leib erlebt:
Oft besetzen Urlauber bereits vor dem Frühstück die Liegen am Pool demonstrativ mit Handtüchern. Für Langschläfer stellt dies oft ein Ärgernis dar. Oft bleiben dann nur mehr unliebsame Plätze oder gar keine Liegen mehr frei.
So erging es auch einem Urlauber aus Deutschland, der mit seiner Familie einen Luxusurlaub auf der griechischen Insel Kos verbrachte. Stolze 7.186 Euro ließ sich der Tourist die Reise kosten. Eine Liege am Hotelpool gab es aufgrund der "reservierten" Plätze aber nicht. Beschwerden bei der Hotelleitung waren zwecklos.
Dies wollte der Deutsche aber nicht so auf sich sitzen lassen. Der Mann entschied sich dazu, seinen Reiseveranstalter zu klagen, berichtet "Bild". Das Ergebnis des Amtsgerichts in Hannover ist durchaus brisant, denn der Urlauber hatte tatsächlich Erfolg.
Es wurde festgestellt, dass die gebuchte Pauschalreise wegen der blockierten Liegen Mängel aufwies. Ganze zehn Tage konnte der Mann geltend machen und seine Reisekosten so um jeweils 15 Prozent mindern. Dies wollte der Veranstalter erst nicht hinnehmen.
Man erklärte sich dazu bereit, dem Touristen 350 Euro zu erstatten. Schlussendlich blieb das Gericht aber hart – auch die restlichen 636,70 Euro müssen überwiesen werden. Somit bekam der Kläger 986,70 Euro zurück.
Gleichzeitig hielt das Gericht fest, dass es sich bei dem Urteil jedoch um keinen Präzedenzfall handeln würde. Es sei eine "Einzelfallentscheidung" gewesen. Als Klagefreibrief sei das Urteil damit nicht zu verstehen.