Der Kampf um die beste Liege beginnt oft vor dem Frühstück. Die Handtücher liegen, noch bevor die Sonne aufgeht. Was viele als lästige Urlaubstradition abtun, hat nun ein juristisches Nachspiel – mit überraschend klaren Konsequenzen.
Ein Urlauber zog vor Gericht, weil die Sonnenliegen am Hotelpool auf der griechischen Insel Kos im August 2024 täglich ab 6 Uhr morgens mit Handtüchern blockiert waren - zum Teil, ohne dass sie genutzt wurden. Seine Beschwerden beim Hotel und der Reiseleitung blieben erfolglos. Der Preis der Pauschalreise: 7.186 Euro.
Das Amtsgericht Hannover hat nun entschieden, dass die Reise wegen der blockierten Liegen mangelhaft war. Der Reiseveranstalter hätte nach Einschätzung des Gerichts einschreiten müssen. Weil das nicht der Fall war, wurde der Reisepreis für die zehn Urlaubstage jeweils um 15 Prozent gemindert. Insgesamt erhielt der Kläger 986,70 Euro.
Dabei sei auch berücksichtigt, dass es sich bei der gebuchten Unterkunft um ein Angebot im gehobenen Preissegment handelte. Eine Einzelfallentscheidung, wie festgehalten wurde.