Derzeit sorgt eine angeblich ab 1. Juni 2026 verpflichtende neue Registrierungsnummer für Ferienunterkünfte in Kroatien für Aufregung. Jetzt klärt jedoch die kroatische Zentrale für Tourismus auf: "Dahinter steckt eine neue EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung, die ein einheitliches Registrierungssystem vorschreibt, das jedoch nicht zum 01.06.2026 Pflicht in der laufenden Saison wird."
Tatsächlich existiere derzeit weder ein technisches Verfahren über eVisitor, noch eine aktive Beantragungsmöglichkeit dieser Registrierungsnummer. "Verbindliche Fristen und Details zum Verfahren werden erst in den kommenden Monaten festgelegt", heißt es. Für Urlaubsgäste mit bereits bestehenden Buchungen und diejenigen, die gerne noch buchen möchten, bestehe daher aktuell überhaupt kein Handlungsbedarf oder Grund zur Sorge.
Die neue EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung sieht ein einheitliches Registrierungssystem für Ferienunterkünfte vor, um mehr Transparenz zu schaffen und illegale Vermietungen einzudämmen.
Doch: Die Umsetzung erfolgt auf nationaler Ebene – und genau hier liegt der Knackpunkt. In Kroatien befindet sich das entsprechende Gesetz noch im Entwurfsstadium. Eine praktische Einführung wird frühestens rund um den Jahreswechsel 2026/27 erwartet.
Für die Urlaubssaison 2026 bleibt damit alles beim Alten.
Diese bestehenden Regeln sind unverändert gültig. Für Urlauber bedeutet das: Bereits gebuchte Aufenthalte sind sicher, und auch neue Buchungen können ohne Bedenken vorgenommen werden.
Künftig soll jede Unterkunft eine einheitliche Registrierungsnummer erhalten, die auch in Online-Inseraten sichtbar sein muss. Angesichts des rasant wachsenden Tourismus in Kroatien gibt es immer mehr private Ferienunterkünfte, die unangemeldet am Staat vorbei vermietet werden.
Deshalb will die Regierung die Kontrollen verschärfen und diese Schattenwirtschaft eindämmen, um rechtmäßige Vermietungen sicherzustellen und eine lückenlose Kontrolle aller Mietangebote zu ermöglichen.
Wie genau dieses System funktionieren wird – ob die Nummer automatisch vergeben oder aktiv beantragt werden muss –, ist allerdings noch offen. Ebenso stehen konkrete Fristen und Übergangsregelungen aus.