Leon (8) hat eine seltene Erkrankung – der junge Bub wurde mit spiegelverkehrten Organen (inversus totalis) geboren. Bisher wurde ihm aufgrund zahlreicher Beschwerden eine 50-prozentige Behinderung attestiert, das Sozialministerium setzte diesen nun auf 30 Prozent herab.
Einen Behindertenpass gibt es jetzt nicht mehr für den Buben, auch das Pflegegeld wurde wiederholt abgelehnt. "Wie kann ein Kind mit einer angeborenen, nicht heilbaren Erkrankung weniger Unterstützung erhalten, obwohl sich sein Gesundheitszustand nicht verbessert hat?", fragt sich Mutter Sandra (32).
Bereits zwei Tage nach der Geburt musste Leon operiert werden – seine Speiseröhre war nicht mit dem Magen verbunden. Jetzt, mit 8 Jahren, ist der Wiener auf Tabletten und Zäpfchen angewiesen, leidet unter starkem Husten und Gleichgewichtsstörungen. "Selbst beim Toilettengang oder Duschen braucht er Hilfe", so die alleinerziehende Mutter. Auch ein Entwicklungsrückstand wurde dem Buben in einem früheren Gutachten attestiert.
Dass der Behindertenstatus des Jungen im November 2025 um 20 Prozent gesenkt wurde, kann die 32-Jährige nicht verstehen – sie reichte Beschwerde ein. "Ich kämpfe nicht um Vorteile – ich kämpfe um Gerechtigkeit für mein Kind", erklärt sie.
Derzeit könne das Sozialministerium nach "Heute"-Anfrage zum konkreten Fall keine Angaben machen, allgemein könne man jedoch sagen: Die Einschätzung des Grades der Behinderung bei Kindern und Jugendlichen erfolgt anhand der Einschätzungsverordnung durch ärztliche Sachverständige des Sozialminiseriums-Service (SMS).
"Heute" liegt Leons Befund des SMS vor. Auszug: "Der attestierte Entwicklungsrückstand ist mittlerweile nicht mehr festzustellen, weswegen der Grad der Behinderung von 50 auf 30 Prozent korrigiert wurde."