Diskriminierung

Alleinstehende Frauen klagen Zugang zu Kinderwunsch ein

Alleinstehende Frauen kämpfen vor dem Verfassungsgerichtshof nun für gleichen Zugang zur Fortpflanzungsmedizin und gegen Diskriminierung.
Newsdesk Heute
09.10.2025, 22:24
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Eine Gruppe betroffener Frauen hat gemeinsam mit zwei Ärztinnen aus dem Bereich Fortpflanzungsmedizin am 7. Oktober 2025 beim Verfassungsgerichtshof einen Antrag eingereicht. Ziel ist es, eine bestehende Ungleichbehandlung zu beenden. "Das Österreichische Gesetz spricht alleinstehenden Frauen ihr Recht auf ein Familienleben ab, während Frauen in Beziehungen in Österreich unterstützt werden. Das ist diskriminierend und entspricht nicht mehr den gesellschaftlichen Realitäten", erklärt eine der Antragstellerinnen.

Bis heute kaum Änderungen

Schon 2012 hat die Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt gefordert, dass auch alleinstehende Frauen Zugang zur Fortpflanzungsmedizin bekommen sollen. Doch das Fortpflanzungsmedizingesetz von 1992 ist bis heute kaum geändert worden. Die Folge: Frauen ohne Partner sind gezwungen, entweder ungewollt kinderlos zu bleiben oder sich im Ausland behandeln zu lassen. Dort entstünden aber viel höhere Kosten.

Im Vergleich zu anderen Ländern steht Österreich mittlerweile ziemlich allein da. In Frankreich, Deutschland, Spanien oder Dänemark können alleinstehende Frauen längst Kinderwunschbehandlungen in Anspruch nehmen. In Frankreich werden sogar die Kosten für mehrere Versuche übernommen.

"Verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen"

Die Antragstellerinnen fordern den Verfassungsgerichtshof auf, das Gesetz endlich an die heutige Gesellschaft anzupassen. Medizinisch unterstützte Fortpflanzung soll für alle Frauen offen sein – egal, ob sie einen Partner haben oder nicht.

"Diskriminiert Alleinstehende"

"Dass Frauen mit Kinderwunsch in Österreich eine Ehe oder Partnerschaft nachweisen müssen, ist in Anbetracht des Sachlichkeitsgebots verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen, diskriminiert alleinstehende Frauen und ist lediglich Ausdruck eines längst überkommenen, paternalistischen Blicks auf die Gesellschaft", sagt Rechtsanwalt Dr. Wolfram Proksch, der die Antragstellerinnen beim Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof vertritt.

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