Wer es gewohnt ist, Online-Überweisungen zu tätigen, muss sich ab Oktober mit einigen Neuerungen auseinandersetzen. Dann nämlich müssen Banken überprüfen, ob der IBAN mit dem Namen des Empfängerkontos übereinstimmt und ob der Name korrekt ist. Das sieht eine Verordnung der EU vor und soll vor Fehlüberweisungen und Betrugsversuchen schützen.
Eigentlich klingt das Vorhaben nicht kompliziert, doch in der Praxis lauern einige Tücken, wie das Ö1-Journal am Montag berichtet. Petia Niederländer von der Oesterreichischen Nationalbank erklärt gegenüber dem ORF-Radio, dass es aufgrund gestiegener Betrugsversuche notwendig sei, solche Maßnahmen zu treffen. Experten verweisen auf die Niederlande, wo ein solchen Vorgehen bereits gelebte Praxis sei. Dort seien erfolgreiche Betrügereien zurückgegangen.
Bei der Überweisung wird dem Kunden künftig mittels Ampelsystem – also mittels grün, gelb oder rot – angezeigt, ob der IBAN vollständig, nur teilweise oder gar nicht mit dem Empfängernamen übereinstimmt. Bei grün kann die Überweisung freigegeben werden, bei gelb sollte der Name überprüft werden – Niederländer spricht hier von "kleinen Abweichungen". In diesem Fall würde man den korrekten Namen zurückbekommen.
Stimmt der Name gar nicht überein, schaltet die Ampel quasi auf rot. In diesem Fall schlägt die Bank auch keine Alternative vor. Der Name des Empfängers sollte also noch einmal dringend überprüft werden.
Selbst bei einer roten Warnung kann man die Überweisung tätigen. Denn stimmt der IBAN, kommt das Geld in aller Regel auch an. Allerdings sollten Kunden folgendes bedenken: Entschließt man sich die Überweisung trotz roter oder gelber Warnung zu überweisen, liegt die Haftung bei einem selbst. Ein Umstand, den die Obfrau des Verbraucherschutzvereins (VSV), Daniela Holzinger, kritisiert. Stimme der IBAN, müsse die Haftung auch künftig bei der Bank liegen, ist die Verbraucherschützerin überzeugt.