Für Dragan V. aus dem Bezirk Baden ist eine Beatmung rund um die Uhr notwendig. Der 52-jährige ehemalige Fernfahrer leidet an Amyotropher Lateralsklerose (ALS), einer schweren und bisher nicht heilbaren Erkrankung des zentralen Nervensystems.
Sein Freund und früherer Arbeitskollege Josef R. holte ihn aus einem Pflegeheim nach Hause. Dort soll der schwerkranke Mann ein Stück Lebenswürde zurückbekommen.
"Der Zustand meines Freundes verschlimmert sich immer mehr", schildert Josef R. in einer ORF-Sendung mit Bürgeranwalt Peter Resetarits.
Die notwendige Beatmung ist auch zu Hause möglich. Bei Komplikationen muss allerdings ständig eine entsprechend qualifizierte Hauskrankenpflege verfügbar sein. Die Kosten dafür können sich auf rund 50.000 Euro im Monat belaufen.
Die Gebietskrankenkasse erklärte sich laut den vorliegenden Informationen bereit, einen Teil der Kosten zu übernehmen. Vom Land Niederösterreich gab es hingegen keine Zusage für die Finanzierung.
Volksanwalt Bernhard Achitz (SPÖ) übt daran gegenüber der "Kronen Zeitung" scharfe Kritik und sieht einen Rechtsanspruch auf die Betreuung zu Hause:
"Die Stellen in St. Pölten ignorieren, dass es einen Rechtsanspruch auf Pflege zu Hause gibt. Dass das Land nur zahlen will, wenn Pflegestufe 7 vorliegt, ist reine Willkür und nicht rechtskonform. Denn Niederösterreich ist von der Verfassung sowie von der UN-Behindertenrechtskonvention her verpflichtet, diese Pflegevariante zu finanzieren."
Wer beim Land für den konkreten Fall zuständig ist, bleibt nach den vorliegenden Angaben offen. Sozial-Landesrätin Eva Prischl will den Fall nun prüfen lassen.