Ostern steht vor der Tür und damit beginnt wieder der Urlaubsverkehr in Richtung Süden. Besonders vom betroffen von den vielen Autos, die nach Österreich und weiter nach Italien wollen, ist Tirol. Doch genau dort müssen Urlauber jetzt aufpassen: Um den regen Verkehr zu regeln sowie die Bürgerinnen und Bürger zu schützen, hat man für die Sommermonate erneut Maßnahmen ergriffen - und auf einigen Straßen ein Fahrverbot eingeführt.
"Auch im Sommer 2025 wird Tirol nicht tatenlos zusehen, wie der Ausweichverkehr unsere Gemeinden überrollt", erklärte Tirols Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP) in einer Pressemitteilung. Bereits ab Karfreitag, am 18. April, sperrt das Bundesland zahlreiche Ausweichrouten. Damit soll verhindert werden, dass Staus auf den Hauptreiserouten durch die Nutzung kleinerer Straßen umfahren werden.
„Nicht tatenlos zusehen, wie der Ausweichverkehr unsere Gemeinden überrollt.“Tirols Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP)
"Die Fahrverbote sind eine Not-Maßnahme, um die Sicherheit in unseren Tiroler Gemeinden zu gewährleisten, die Verkehrsbelastung durch die Ortschaften zu reduzieren und die Lebensqualität unserer Bürgerinnen und Bürger zu verbessern", führte Mattle weiter aus. In der Vergangenheit hatte der Urlaubsverkehr, der dem Stau auf der Autobahn ausweichen wollte, immer wieder auch in den kleinen Ortschaften zu einem Kollaps des Verkehrs geführt.
Die Sommer-Fahrverbote gelten in den Bezirken Innsbruck-Land und Innsbruck-Stadt. Dort treten sie bereits am 18. April in Kraft und sind bis zum 2. November an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 7 bis 19 Uhr gültig. In den Bezirken Imst, Kufstein und Reutte starten sie am 1. Mai und enden ebenfalls Anfang November.
An Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 7 bis 19 Uhr von 18. April bis 2. November 2025
An Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 7 bis 19 Uhr von 1. Mai bis 2. November 2025
Dem Land Tirol geht es darum, das "niederrangige Straßennetz" zu entlasten, deshalb ist alles außerhalb der Hauptverkehrsrouten ohne Begründung tabu. Autofahrer auf der Durchreise müssen damit auch bei Stau auf der Autobahn bleiben.
Von den Fahrverboten ausgenommen ist der Ziel-, Quell- und Anrainerverkehr. Das heißt, Urlauber dürfen die Hauptstraße verlassen, wenn das der reguläre Weg zu ihrer gebuchten Unterkunft ist. Kontrolliert wird von Straßenaufsichtsorganen.
Wer sich nicht an die Fahrverbote hält, wird zurückgeschickt und muss mit hohen Strafen rechnen, die bei 90 Euro beginnen.