Ausgerechnet zu Beginn der Osterferien kam es auf der beliebten Urlaubsinsel Lanzarote zu starken Regenfällen und infolgedessen Überschwemmungen. Wie das Portal "La tiempo de Canarias" berichtet, fielen in der bei Urlaubern beliebten Küstenstadt Costa de Teguise binnen kürzester Zeit bis zu 97,5 Liter Regen pro Quadratmeter. Die Regierung der Kanarischen Inseln rief offiziell den Inselnotstand aus.
Auch beliebte touristische Orte sind betroffen. Ein Überblick zur aktuellen Lage.
Besonders betroffen waren die Inselhauptstadt Arrecife, der Touristenort Costa Teguise und San Bartolomé im Zentrum. Innerhalb weniger Stunden wurden in den drei Gemeinden mehr als 150 Zwischenfälle gemeldet. Videos in den sozialen Medien zeigen, wie der Regen ganze Straßenzüge in reißende Flüsse verwandelte. Andere Straßen brachen einfach weg, während Häuser und Garagen überflutet wurden.
Menschen wurden laut Medienberichten bei dem Unwetter nicht verletzt. Ebenso ist der Flugverkehr aktuell nicht beeinträchtigt. Der Sachschaden dürfte jedoch immens sein. Inzwischen laufen laut Regionalregierung die Aufräumarbeiten.
Die Kanarische Regierung ruft die Bevölkerung zur Besonnenheit auf und bittet darum, die offiziellen Empfehlungen zu beachten. Auch Reisende sollten sich an diese halten.
Bei akuter Gefahr: Notruf 112
Für allgemeine Informationen: Service-Nummer 012
Pauschalreisende haben gewisse Rechte: Hier ist ein kostenfreies Storno möglich. Insofern aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände - sprich einer Naturkatastrophe - die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung an den Urlaubsort erheblich beeinträchtigt oder gar unmöglich ist.
Zudem können sich Pauschalreisende in von Extremwetter betroffenen Regionen mit dem Veranstalter in Verbindung setzen. Der informiert zur aktuellen Lage und hilft weiter – etwa bei möglicherweise notwendigen Reiseplan-Änderungen. Gegebenenfalls muss für eine vorzeitige Rückreise gesorgt werden oder es wird ein längerer Aufenthalt von bis zu drei Nächten zur Verfügung gestellt, während der Flug verlegt wird.
Individualreisende haben es dabei schon schwieriger. Hier kommt es auf die abgeschlossenen Versicherungen und die einzelnen Vertragspartner an. Anspruch auf Ersatz hat man hier ohne abgeschlossene Versicherung praktisch keinen - außer, der Flug wird gestrichen. Dann muss die betroffene Person, unabhängig von der Buchungskategorie, laut Fluggastrechteverordnung mit dem nächstmöglichen Flug transportiert werden.