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Amerikanerin verklagt Cristiano Ronaldo

Heute Redaktion
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Superstar Cristiano Ronaldo soll 2009 eine Frau vergewaltigt und anschließend für ihr Schweigen bezahlt haben. Ihr Anwalt reicht eine Zivilklage ein.

Dunkle Wolken über Turin. Fußball-Ikone Cristiano Ronaldo, seit diesem Sommer bei Juventus Turin aktiv, sieht sich erneut einer Zivilklage gegenüber.

2017 wurde er in Spanien wegen Steuerhinterziehung verklagt und 2018 zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung und 14,7 Millionen Euro Strafe verurteilt. Die Geldstrafe wurde später auf 5,7 Millionen Euro reduziert.

Vor rund eineinhalb Jahren wurden im deutschen Magazin "Spiegel" erstmals die Vergewaltigungs-Vorwürfe einer US-Amerikanerin publik, nachdem dem Medium Daten der Aufdeckerplattform "Football Leaks" zugespielt worden waren.

Opfer spricht



Am Freitag berichtet der "Spiegel" in seiner Online-Ausgabe nun von einer Zivilklage in diesem Fall. Es geht um eine vermeintliche Schweigegeld-Zahlung des Portugiesen. Eine Frau beschuldigt Ronaldo der Vergewaltigung. Der Übergriff habe sich in einem Hotel in Las Vegas zugetragen.

Sie sprach nun sogar mit dem Magazin, das ihren Namen druckt: Kathryn Mayorga. Ronaldo habe ihr nach dem Vorfall 375.000 US-Dollar Schweigegeld gezahlt. Dieses Abkommen greife ihr Anwalt nun mit der Zivilklage im Bundesstaat Nevada an. Der Anwalt erklärte nun, seine Mandantin hätte damals unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung gelitten und deshalb diese Vereinbarung nicht unterschreiben dürfen. Der Anwalt möchte nun das Abkommen für ungültig erklären lassen.

Die 34-Jährige berichte, dass Ronaldo sie anal vergewaltigt habe. Der "Spiegel" zitiert die Frau: "Dabei ging er auf die Knie irgendwie und sagte: 'Zu 99 Prozent bin ich ein guter Kerl, ich weiß nicht, was mit diesem einen Prozent ist.'"

Der Fußballer selbst bestreite die Vorwürfe der Vergewaltigung und spreche von einvernehmlichem Sex. Mayorgas Anwalt stütze seine Klage aber unter anderem auf ein Dokument, in dem geschildert werde, wie Ronaldo die Nacht erlebt habe: "Sie hat mehrfach Nein und Stopp gesagt", werde der Fußballer in dem Papier zitiert.Für Ronaldo gilt die Unschuldsvermutung.

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