Als ein Mieter nach einer saftigen Nachzahlung bei den Betriebskosten seinen Mietvertrag von der Arbeiterkammer durchchecken ließ, brachte er einen ordentlichen Stein ins Rollen. Bei der Begutaschtung kamen rasch zahlreiche Betriebskosten-Klauseln undviele andere Punkte im Vertrag heraus, die unzulässig waren . Trotz mehrerer Gespräche mit dem Unternehmen blieben einige Streitpunkte offen. Nun musste AMISOLA Rückzahlungen tätigen, die sich gewaschen haben.
Der Oberste Gerichtshof hat im Jahr 2024 in einem ähnlichen Fall einen fast identischen Mietvertrag großteils für unzulässig erklärt. Daraufhin hat AMISOLA vor Gericht einen Unterlassungsvergleich unterschrieben. Nach diesem darf AMISOLA bestimmte, als unzulässig eingestufte Vertragsbestimmungen, in Wohnungsmietverträgen mit Konsumenten im Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes nicht mehr verwenden und sich auch nicht mehr darauf berufen.
Betroffen sind insgesamt 798 Mieter, die Konsumenten im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes sind. Sie haben einen Mietvertrag mit AMISOLA abgeschlossen, ihr Vertrag fällt in den Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes. Die unzulässigen Klauseln wurden bei sechs Wohnhausanlagen eingesetzt, die in den letzten Jahren neu gebaut wurden, sowie bei Dachgeschoßwohnungen, die ab 2001 in Altbauten dazugekommen sind. Dabei handelt es sich um frei finanzierte Wohnungen, die nicht komplett unter das Mietrechtsgesetz fallen.
Nach dem Urteil und dem Vergleich reagiert AMISOLA rasch: Die betroffenen Mieter bekommen für die Jahre 2021 bis 2024 einen Teil ihrer Betriebskosten zurück. Insgesamt werden rund 1,28 Millionen Euro rückerstattet – das sind im Schnitt 2.500 Euro pro Wohnung beziehungsweise Haushalt bei einer Mietdauer von 48 Monaten.
Auch andere Vermieter greifen zu ähnlichen Klauseln, bei denen Betriebskosten unklar oder zu hoch angesetzt werden. Die AK fordert daher alle Vermieter auf, ihre Verträge zu überarbeiten und zu viel verrechnete Beträge an die Mieter zurückzuzahlen.
AMISOLA informiert alle Betroffenen in den nächsten Wochen schriftlich über die genaue Höhe der Rückzahlung. Das Geld wird schnell und unkompliziert überwiesen. Für die sechs betroffenen Wohnhausanlagen gibt es für den Zeitraum Jänner 2021 bis Dezember 2024 (ohne Umsatzsteuer) 41,52 Euro pro Quadratmeter retour, je nach Mietbeginn und Wohnungsgröße. Wer eine Dachgeschoßwohnung in einem Altbau hat, bekommt etwa 18 Prozent weniger zurück. Auch bei künftigen Betriebskostenabrechnungen will sich AMISOLA an das Urteil halten. Wer schon ausgezogen ist, kann sich per E-Mail an [email protected] wenden.