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AMS-Panne – Wienerin plötzlich ohne Krankenversicherung

Das AMS strich einer Wienerin (23) ohne Bescheid die Beihilfe. Durch ein Missverständnis stand sie ohne Krankenversicherung da. 

Marlene Postl
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Zum Jahreswechsel wurde dieser Wienerin die Beihilfe gestrichen, erst im März will sich das AMS ihr Anliegen anhören
Zum Jahreswechsel wurde dieser Wienerin die Beihilfe gestrichen, erst im März will sich das AMS ihr Anliegen anhören
privat

Die Wienerin Stefanie* (Name von der "Heute"-Redaktion geändert) befindet sich in einer ähnlichen Notlage wie momentan viele Menschen. Sie war seit ihrem 15. Lebensjahr erwerbstätig. Sie ist Friseurin - ein Beruf, der im aktuellen harten Lockdown nicht ausgeübt werden darf.

Weil das Geschäft zugesperrt ist, war Stefanie wie viele andere Österreicher auch gezwungen, sich arbeitslos zu melden. Anfangs funktionierte dies auch problemlos. Ich wurde bis Anfang Juni staatliche Unterstützung zugesprochen. Doch mit Dezember wurde ihr plötzlich die Beihilfe gestrichen.

Keinen Bescheid erhalten

Wie jedes Monat wartete die 23-Jährige auf ihr Geld, um die Miete zu bezahlen - die AMS-Postsendung kam aber nie an. Ebenso erhielt sie weder eine E-Mail, einen Brief oder einen sonstigen Bescheid mit einer Begründung für die Beendigung der Zahlungen. Als sie bei der zuständigen Stelle hieß es, sie habe angegeben, ab Dezember wieder berufstätig zu sein. 

Ein Missverständnis führte dazu, dass die Wienerin in die missliche Lage kam. Beim Gespräch mit dem AMS erwähnte sie, gerne im Dezember wieder arbeiten zu wollen, sofern die Umstände es erlauben. Ihr Berater vermerkte sofort pflichtbewusst in Stefanies Akte: "Arbeitstätig ab Dezember". Die Abmeldung vom AMS erwischte die 23-Jährige kalt.

"Am schlimmsten ist für mich, dass ich nicht krankenversichert war, ohne es zu wissen! Was wäre, wenn ich einen Unfall gehabt hätte?", erzählt die Wienerin im Gespräch mit "Heute". Ihr Konto ist jetzt im Minus, sie weiß nicht, wie sie ihre Miete bezahlen soll.

"AMS ist nicht der Feind seiner Kunden"

AMS-Pressesprecher Sebastian Paulick sagt dazu: "Wir sind nicht die Feinde unserer Kunden und Kundinnen. Wir prüfen den Fall jetzt möglichst wohlwollend und möchten unkompliziert helfen. Als das Missverständnis bekannt wurde, wurde die betroffene Kundin sofort wieder beim AMS angemeldet. Hätte sie sich Anfang Dezember gemeldet und Bescheid gegeben, dass sie weiterhin arbeitslos ist, wäre das alles ganz anders verlaufen." 

Stefanie sieht sich im Recht. Sie möchte das Arbeitslosengeld, dass sie im Dezember bekommen hätte, zurückgezahlt bekommen: "Dadurch, dass ich keine Verständigung per Mail bekommen habe, hat man mir die Chance genommen mich dort zu melden und die Sache geradezurichten."