Einen großen Fehler gemacht

AMS streicht Wienerin (20) das Geld, nachdem Opa stirbt

Nachdem es einen Todesfall in ihrer Familie gegeben hat, ging eine Wienerin in den Krankenstand. Wenig später strich das AMS ihr das Sozialgeld.
Justine Gull
26.07.2026, 20:35
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Ärger mit dem AMS für eine junge Wienerin! "Heute"-Leserin Nina* (20, Name von der Redaktion geändert*) ist joblos und bezieht derzeit Arbeitslosengeld vom AMS. "Ich wohne zurzeit alleine und bin auf das Geld dringend angewiesen", erklärt sie im "Heute"-Talk.

Leider kam es vor einigen Monaten zu einem tragischen Zwischenfall in Ninas Familie: Ihr Opa verstarb im Mai plötzlich. Die Trauer über den schweren Verlust war so groß, dass die 20-jährige Wienerin Ende Mai bis Anfang Juni von ihrem Arzt krankgeschrieben wurde. Doch kurz darauf kam das nächste Problem: Sie bekam kein Arbeitslosengeld mehr überwiesen.

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"Ich wusste nicht, dass man sich wieder melden muss. Noch dazu habe ich im ganzen Stress rund um das Begräbnis nicht mehr daran gedacht, nachzuschauen", erklärt die 20-Jährige verzweifelt. Sofort schilderte sie ihrem AMS-Berater per Mail die prekäre Notlage. Die Antwort fiel jedoch ernüchternd aus. Es sei zwar nachvollziehbar, dass sie es vergessen habe, jedoch ließe sich nichts an der Gesetzeslage ändern. Wer nicht angemeldet ist, bekommt eben auch kein Geld. Punkt.

"Müssen zeitnah informiert werden"

Das AMS betont gegenüber "Heute", dass sich Arbeitslose nach einem Krankenstand unverzüglich – also am ersten Tag nach der Gesundschreibung – wieder melden müssen. Erst ab dieser Wiedermeldung könne das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe erneut ausbezahlt werden.

Der Grund: Während eines Krankenstands ruht die AMS-Leistung. Ab dem vierten Krankheitstag übernimmt die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) die Auszahlung des Krankengeldes. Da das AMS jedoch nicht automatisch erfährt, wann eine Person wieder gesundgeschrieben wird, ist eine rasche Wiedermeldung erforderlich.

Im konkreten Fall erklärt eine AMS-Sprecherin im "Heute"-Talk, dass Nina bereits am 2. Juni ausdrücklich darüber informiert worden sei, dass sie sich am ersten Tag nach dem Krankenstand wieder anmelden müsse. Diese Information soll die 20-Jährige nachweislich zur Kenntnis genommen haben. Wie Nina nun weiter vorgeht, bleibt unterdessen offen. Sie wird wohl auf den nicht ausbezahlten Sozialleistungen sitzen bleiben.

{title && {title} } Gul, {title && {title} } Akt. 27.07.2026, 10:41, 26.07.2026, 20:35