Nach "Heute"-Bericht

Ärztin soll putzen – AMS erklärt umstrittene Regel

Sie kämpfte sich trotz Multipler Sklerose durch das Studium. Heute lebt Ursula K. von der Notstandshilfe und soll sich als Reinigungskraft bewerben.
Michael Pollak
17.07.2026, 22:00
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Als Ursula K. 2006 die Diagnose Multiple Sklerose erhielt, stand ihre Welt plötzlich still. "Ein paar Jahre später hatte ich den ersten schlimmen Schub mit Sehstörungen und Schwindel", erinnert sich die Niederösterreicherin im Gespräch mit "Heute". Aufgeben war für sie nie eine Option.

Trotz ihrer Erkrankung schloss sie 2016 ihr Medizinstudium erfolgreich ab. Sie hoffte auf eine Zukunft als Ärztin. Stattdessen folgte für die heute 55-Jährige eine jahrelange Odyssee durch befristete Jobs. Sie arbeitete unter anderem in der Anatomie, als Covid-Testerin, Laborassistentin und Projektmitarbeiterin. Eine dauerhafte Anstellung fand sie nie.

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Seit Anfang 2024 ist Ursula K. arbeitslos. Mittlerweile beschäftigt sie nicht nur die Jobsuche, sondern auch die Angst um ihre Existenz.

"Da ich als Langzeitarbeitslose gelte, hatte man mir nahegelegt, dass ich mich nicht nur als Verkäuferin beim Supermarkt bewerben muss, sondern auch als Reinigungskraft, da ich Notstandshilfe beziehe. Sonst können sie meine Auszahlungen aussetzen", sagt sie zu "Heute".

Besonders schwer traf sie, dass ihr die Notstandshilfe heuer bereits für sechs Wochen gestrichen wurde. Laut Ursula K., weil sie eine Beschäftigung in einem sozialen Betrieb mit Tätigkeiten in Gärtnerei, Küche, Tischlerei oder Reinigung ablehnte. Der Grund war ihre Erkrankung, sie schafft solche Tätigkeiten einfach nicht. "Jetzt muss ich wahrscheinlich bis Anfang August von 120 Euro leben", sagt sie resigniert.

Trotz allem schreibt sie Tag für Tag neue Bewerbungen. Sie hofft weiter auf eine Stelle, in der sie ihre medizinische Ausbildung einsetzen kann.

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AMS erklärt die Rechtslage

"Heute" fragte beim AMS nach, was sind die Regeln für die Jobvermittlung in diesem Fall.

Grundsätzlich würden Arbeitsuchende entsprechend ihrer Qualifikationen, ihrer Berufserfahrung und ihrer gesundheitlichen Situation vermittelt, betont das Arbeitsmarktservice. Während der ersten 100 Tage des Bezugs von Arbeitslosengeld gelte dabei ein Berufsschutz.

Anders ist die Situation jedoch bei der Notstandshilfe. "Beim Bezug von Notstandshilfe ist zu beachten, dass grundsätzlich jegliche Beschäftigung – also in allen Bereichen inklusive Hilfs- und Anlerntätigkeiten, sowohl in Teilzeit als auch in Vollzeit – vermittelt werden darf bzw. zumutbar ist", heißt es aus dem AMS.

Das bedeutet, dass auch hochqualifizierte Arbeitsuchende Stellen angeboten bekommen können, die nichts mit ihrer Ausbildung zu tun haben.

Unterstützung für chronisch Kranke

Das AMS betont zugleich, dass gesundheitliche Einschränkungen bei der Vermittlung berücksichtigt würden. Für Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen gebe es außerdem spezielle Unterstützungsangebote zur Integration in den Arbeitsmarkt.

Für Ursula K. bleibt die Hoffnung, doch noch eine Chance zu bekommen. Trotz ihrer Krankheit und vieler Rückschläge will sie ihren Traum, als Medizinerin zu arbeiten, nicht aufgeben.

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