Vom mittleren Management zu Hilfsarbeiten auf der Baustelle: So ist die Jobsuche derzeit für Wolfgang F. (Name geändert). Der Niederösterreicher war viele Jahre im Qualitätsmanagement tätig, koordinierte Warenströme großer Unternehmen, kümmerte sich um Behördenkontakte und hatte Personalverantwortung.
Nach der einvernehmlichen Beendigung seines Dienstverhältnisses meldete er sich beim AMS. Lange warten musste er auf die ersten Anrufe nicht, es waren allerdings die falschen.
"Innerhalb von drei Tagen haben sich etwa zehn Leiharbeitsfirmen bei mir gemeldet", erzählt Wolfgang F. im Gespräch mit "Heute". Seither bekommt er beinahe täglich SMS mit neuen Stellenangeboten.
Was ihn dabei besonders beschäftigt: Die angebotenen Jobs hätten mit seiner bisherigen Laufbahn kaum etwas gemeinsam. "Ich soll etwa im Dreischichtbetrieb Schleifarbeiten durchführen oder Bretter schlichten", sagt er. Auch Stellen als Maurerhelfer seien darunter gewesen.
Dabei stellt Wolfgang F. eines klar: "Ich schließe solche Jobs nicht aus. Ich will aber auf meiner Ebene bleiben."
Nach vielen Jahren als Führungskraft kann er nicht nachvollziehen, weshalb seine Qualifikation bei den Vermittlungen kaum eine Rolle spielt. "Ich finde das dramatisch!"
Zusätzlicher Druck: Wolfgang F. berichtet, dass eine frühere Ablehnung eines vorgeschlagenen Jobs an das AMS gemeldet worden sei. Viele Arbeitssuchende hätten deshalb Angst, eine Stelle abzulehnen – selbst dann, wenn sie kaum zur bisherigen Berufslaufbahn passt.
Das AMS erklärt auf Nachfrage von "Heute", dass in der Praxis zunächst versucht werde, Stellen zu vermitteln, die dem bisherigen Beruf entsprechen. Innerhalb der ersten 100 Tage müssten Arbeitslose allerdings auch Beschäftigungen außerhalb ihres bisherigen Tätigkeitsbereichs annehmen – allerdings nur dann, wenn dadurch die Rückkehr in den erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf nicht wesentlich erschwert werde.
Wer einen Job in einem anderen Bereich annimmt, genießt in den ersten 120 Tagen einen Entgeltschutz. Das Einkommen muss mindestens 80 Prozent der Bemessungsgrundlage des Arbeitslosengeldes erreichen. Danach sinkt dieser Schutz auf 75 Prozent.
Außerdem betont das AMS, dass keine Sanktionen drohen, wenn eine vermittelte Stelle die gesetzlichen Voraussetzungen für eine zumutbare Beschäftigung nicht erfüllt. "Sollte eine Stelle vermittelt werden, die nicht diesen Voraussetzungen entspricht, gibt es keine Sanktionen - also keine Sperre des Arbeitslosengeldes", heißt es gegenüber "Heute".
Trotz seines Frusts möchte Wolfgang F. seine Kritik differenziert verstanden wissen. "Meine Kritik richtet sich nicht gegen die Vermittlungsvorschläge des AMS selbst. Ich habe vom AMS bislang nur wenige Stellenangebote erhalten, diese waren aus meiner Sicht jedoch nachvollziehbar und weitgehend passend zu meiner Qualifikation."