Jahrelang war Wolfgang F. (Name geändert) erfolgreich in seiner Karriere. Jetzt sucht er Job, wird dabei von Tag zu Tag frustrierter. Der Niederösterreicher war lange im Qualitätsmanagement tätig. Er koordinierte für große Unternehmen Warenströme, übernahm die Korrespondenz mit Behörden und arbeitete im mittleren Management.
Nachdem er sein Dienstverhältnis einvernehmlich beendet hatte, meldete er sich beim AMS. Was dann folgte, überraschte ihn stark.
"Innerhalb von drei Tagen haben sich etwa zehn Leiharbeitsfirmen bei mir gemeldet", erzählt Wolfgang F. im Gespräch mit "Heute". Seitdem bekommt er beinahe täglich SMS mit neuen Jobangeboten.
Passend sind keine, es sind fast ausnahmslos Hilfstätigkeiten: "Ich soll etwa im Dreischichtbetrieb Schleifarbeiten durchführen oder Bretter schlichten", sagt er. Auch Jobs als Maurerhelfer seien dabei gewesen.
Der ehemalige Führungskraft ist wichtig zu betonen, dass er keine Arbeit abwerten wolle. "Ich schließe solche Jobs prinzipiell nicht aus", sagt Wolfgang F. "Ich will aber auf meiner Ebene bleiben."
Gerade nach vielen Jahren mit Personalverantwortung falle es ihm schwer nachzuvollziehen, warum seine Qualifikation bei den Vermittlungen kaum berücksichtigt wurde. "Ich finde das dramatisch!"
Besonders belastend spürt Wolfgang F. den Druck während der Jobsuche. Er berichtet, dass eine Ablehnung eines vorgeschlagenen Jobs sofort an das AMS gemeldet worden sei.
Viele Arbeitssuchende hätten genau deshalb Angst, Stellen abzulehnen – selbst wenn diese nicht zu ihrer bisherigen Laufbahn passen. Man fürchtet, das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe zu verlieren.
"Heute" hat beim AMS nachgefragt. Es werde in der Praxis zunächst versucht, Stellen zu vermitteln, die dem bisherigen Beruf entsprechen, heißt es aus der Zentrale.
„Das Einkommen muss mindestens 80 Prozent der Bemessungsgrundlage des Arbeitslosengeldes erreichen.“AMS-Info
Arbeitslose müssten innerhalb der ersten 100 Tage allerdnigs auch Beschäftigungen außerhalb ihres bisherigen Tätigkeitsbereichs annehmen. Aber nur dann, wenn dadurch die Rückkehr in den erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf nicht wesentlich erschwert werde.
Wer einen Job in einem anderen Bereich annimmt, genießt laut AMS in den ersten 120 Tagen einen Entgeltschutz. Das Einkommen muss mindestens 80 Prozent der Bemessungsgrundlage des Arbeitslosengeldes erreichen. Danach sinkt dieser Schutz auf 75 Prozent.
Sobald der Anspruch auf Arbeitslosengeld endet, entfällt dieser Entgeltschutz. Dann sei entscheidend, ob eine Stelle als "zumutbar" gilt. Sie müsse gesundheitlich machbar, kollektivvertraglich bezahlt, erreichbar und mit Betreuungspflichten vereinbar sein.
Das AMS stellt außerdem klar, dass Arbeitslose keine Sanktionen befürchten müssen, wenn ihnen eine Stelle vermittelt wird, die diese Voraussetzungen nicht erfüllt.
"Sollte eine Stelle vermittelt werden, die nicht diesen Voraussetzungen entspricht, gibt es keine Sanktionen - also keine Sperre des Arbeitslosengeldes", heißt es gegenüber "Heute".
Wolfgang F. möchte am Ende unseres Gespräches eines noch betonen: "Meine Kritik richtet sich nicht gegen die Vermittlungsvorschläge des AMS selbst. Ich habe vom AMS bislang nur wenige Stellenangebote erhalten, diese waren aus meiner Sicht jedoch nachvollziehbar und weitgehend passend zu meiner Qualifikation."