Damit hätte wohl kaum jemand gerechnet, auch René Benko selbst. Am Donnerstag um 8.30 Uhr klickten in seiner Villa in Innsbruck-Igls die Handschellen. Auf Anordnung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wurde er, verantwortlich für die größte Pleite der Geschichte Österreichs, festgenommen.
Es bestehe Verdunkelungsgefahr und Tatbegehungsgefahr. Der Vorwurf: Vermögen verheimlicht und somit dem Zugriff von Behörden, Masseverwaltern und Gläubigern entzogen zu haben. Die Unschuldsvermutung gilt.
In der Justizanstalt Wien-Josefstadt wartet er nun – in der Kleidung, die er zur Zeit seiner Festnahme trug und wohl in einer 4er-Zelle – auf die Entscheidung über die U-Haft, die bis Freitagnachmittag erwartet wird.
Der Wirtschaftsrechtsprofessor Robert Kert nennt im Ö1-Morgenjournal eine solche Inhaftierung wegen Wirtschaftsdelikten bisher eher unüblich. In den meisten Fällen sei die Verhängung der U-Haft nicht unbedingt erforderlich. "Interessant ist schon, dass das Verfahren schon eine ganze geraume Zeit dauert und man es bisher nicht erforderlich gehalten hat, Untersuchungshaft zu verhängen."
Sein Schluss: "Jetzt muss es Umstände geben, die doch die WKStA dazu veranlasst haben, die Untersuchungshaft zu beantragen. Anders ist es kaum erklärbar, dass es jetzt diese Änderung im Verlauf des Verfahrens gibt."