Er war bereits in Haft

Anschläge geplant – Polizei nimmt Terror-Bubi (15) fest

Er saß bereits wegen konkreter Anschlagspläne in Haft. Nun klickten für einen erst 15-Jährigen, mutmaßlichen Islamisten, erneut die Handschellen.
Michael Rauhofer-Redl
27.11.2025, 14:37
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Die Polizei berichtet am Donnerstag über die Festnahme eines 15-Jährigen. Der Jugendliche wird mit radikal-islamistischem Gedankengut in Verbindung gebracht.

Der Verfassungsschutz ermittelt bereits seit längerer Zeit gegen einen 15-jährigen österreichischen Staatsbürger, da dieser durch sein stark ausgeprägtes radikalisiertes Verhalten auffiel.

Im Februar 2025 wurde der damals 14-Jährige aufgrund konkreter Anschlagspläne bereits festgenommen, wobei er bis Oktober 2025 wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung bzw. kriminellen Organisation in Haft war.

Weiterhin hohe Islamismus-Affinität festgestellt

Das Landesamt Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) konnte durch weiterführende akribische Ermittlungsarbeit erkennen, dass der 15-Jährige, trotz entsprechender Betreuungsmaßnahmen in und nach der Haft, nach wie vor eine hohe Affinität zu radikal-islamistischer Propaganda sowie zu Stichwaffen und ähnlichen Gegenständen aufwies.

Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Wien ordnete diese eine Hausdurchsuchung in Wien-Hernals an, welche die Beamten des Landesamt Staatsschutz und Extremismus-bekämpfung (LSE) im Beisein des Einsatzkommando Cobra/ Direktion für Spezialeinheiten am 25.11.2025 vollzogen. Dabei wurde das Mobiltelefon des Jugendlichen sichergestellt.

U-Haft beantragt

Eine detaillierte Auswertung des aufgefundenen einschlägigen Materials steht noch aus. Der 15-Jährige wurde über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien noch am selben Tag wegen des Verdachts des versuchten verbrecherischen Komplotts festgenommen und in eine Justizanstalt eingeliefert. Bislang verweigert der Jugendliche seine Aussage.

Von der Staatsanwaltschaft Wien wurde aufgrund der vorliegenden Verdachtslage – §§ 277 Abs 1 "Verbrecherisches Komplott" und 278c Abs 1 Z 10 StGB "Terroristische Straftaten" – die Untersuchungshaft beantragt.

{title && {title} } mrr, {title && {title} } Akt. 27.11.2025, 17:30, 27.11.2025, 14:37
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