Politik

Anspruch auf Sonderbetreuung bis Jahresende verlängert

Die Bundesregierung plant, die Sonderbetreuungszeit für Personen mit Betreuungspflichten, also vorwiegend Eltern, erneut zu verlängern. 

Michael Rauhofer-Redl
Teilen
Die Regierung verlängert die Sonderbetreuungszeit erneut bis zum Jahresende. Dadurch sollen Personen mit Betreuungspflichten rechtlich abgesichert sein. Symbolbild.
Die Regierung verlängert die Sonderbetreuungszeit erneut bis zum Jahresende. Dadurch sollen Personen mit Betreuungspflichten rechtlich abgesichert sein. Symbolbild.
Getty Images/iStockphoto

Anlässlich des gestrigen Schulstarts im Osten Österreichs und des dadurch höheren Risikos steigender Infektionszahlen hat die Bundesregierung beschlossen, den Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit ein weiteres Mal bis 31.12.2021 zu verlängern. Es handelt sich dabei um die bereits vierte Verlängerung seit Beginn der Pandemie.

Die Phase 5 soll mit 1.10.2021 in Kraft treten. Bis dahin gelten die im Arbeitsrecht bereits bestehenden Freistellungsansprüche nach dem Urlaubsgesetz, Angestelltengesetz und Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch. Das Modell sieht die 100-prozentige Lohnfortzahlung des Entgelts für bis zu drei Wochen vor. 

Einen entsprechenden Gesetzesentwurf soll es noch zeitnah geben, heißt es aus dem Arbeitsministerium. Dieser soll dann im Parlament nach der Sommerpause am 22. September übermittelt werden. 

Möglichkeit für Eltern, sich freistellen zu lassen

Die Sonderbetreuungszeit wurde im Frühjahr 2020 auf Basis einer Sozialpartnervereinbarung beschlossen, um Beschäftigte mit Betreuungspflichten zu unterstützen. Sie ermöglicht es berufstätigen Eltern, sich frei stellen zu lassen, um besondere Betreuungspflichten aufgrund von behördlichen (Teil-) Schließungen oder im Fall einer behördlichen Absonderung, also etwa der Quarantäne eines Kindes, in Anspruch nehmen zu können.

"Besonders in Zeiten, in denen nach wie vor Corona - Fälle auftreten können , ist es wichtig, etwa im Fall einer Quarantäne des Kindes durch die Sonderbetreuungszeit Betreuungssicherheit zu gewährleisten" erklärt Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP). Durch den Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit sei sichergestellt, dass Eltern im Falle einer notwendigen Betreuung des Kindes aufgrund behördlicher Maßnahmen keine finanziellen Nachteile erfahren.

1/3
Gehe zur Galerie
    Die Regierung verlängert die Sonderbetreuungszeit erneut bis zum Jahresende. Dadurch sollen Personen mit Betreuungspflichten rechtlich abgesichert sein. Symbolbild.
    Die Regierung verlängert die Sonderbetreuungszeit erneut bis zum Jahresende. Dadurch sollen Personen mit Betreuungspflichten rechtlich abgesichert sein. Symbolbild.
    Getty Images/iStockphoto

    Mückstein begrüßt Verlängerung

    Auch Sozialminister Wolfgang Mückstein (Grüne) sieht in der erneuten Verlängerung der Sonderbetreuungszeit eine sinnvolle Maßnahme: "Noch ist es nicht für alle Kinder möglich, eine schützende Corona-Impfung in Anspruch zu nehmen. Sie bedürfen daher unserer vollen Solidarität und Unterstützung. Es ist deshalb besonders wichtig, den Anspruch auf Sonderbetreuungszeit weiter zu verlängern" erklärt dieser in einer Aussendung.

    Ursprünglich wurde die Sonderbetreuungszeit im Frühjahr 2020 eingeführt und seither viermal verlängert. Zuletzt wurden in Phase 4 6.238 Personen freigestellt, davon 4.067 per Rechtsanspruch und 2.171 Personen per Vereinbarung, teilt das Arbeitsministerium mit. 

    Bislang gab Staat rund 13 Mio. Euro aus

    Mit Start der Phase 5 stehen berufstätigen Eltern in Summe weitere drei Wochen Sonderbetreuungszeit bis zum 31.12.2021 zur Verfügung. Dabei kann wie bisher vom Rechtsanspruch oder vom Vereinbarungsmodell Gebrauch gemacht werden. In beiden Fällen erhält der Arbeitgeber wie bisher 100 Prozent der Entgeltkosten ersetzt.

    Bislang wurden über die bisherigen vier Phasen hinweg mehr als 13 Millionen Euro ausbezahlt. Über 27.000 Personen wurden bislang freigestellt. Dabei handelte es sich zu 68 Prozent um Frauen und zu einem Drittel um Männer. Bei den rund 47.000 betreuten Personen handelte es sich zum überwiegenden Teil, rund 92 Prozent, um Kinder.

    1/64
    Gehe zur Galerie
      <strong>26.04.2024: Barometer-Beben! Neue Konkurrenz für FP-Chef Kickl.</strong> Enges Rennen im April-Barometer von <em>"Heute"</em>: Vier Parteichefs haben exakt dieselben Zustimmungswerte. <a data-li-document-ref="120033420" href="https://www.heute.at/s/barometer-beben-neue-konkurrenz-fuer-fp-chef-kickl-120033420">Bier-Chef Wlazny wird auf Platz 1 ausgewiesen &gt;&gt;&gt;</a><a data-li-document-ref="120033251" href="https://www.heute.at/s/kein-auto-kein-haus-so-lebt-rene-benko-120033251"></a>
      26.04.2024: Barometer-Beben! Neue Konkurrenz für FP-Chef Kickl. Enges Rennen im April-Barometer von "Heute": Vier Parteichefs haben exakt dieselben Zustimmungswerte. Bier-Chef Wlazny wird auf Platz 1 ausgewiesen >>>
      Denise Auer, Helmut Graf