Anwältin erklärt, was mit GIS-Sündern künftig passiert

Jahrelang wurde darüber diskutiert, jetzt ist es fix: Die GIS-Gebühr müssen nun alle über eine Haushaltsabgabe bezahlen. Ab 1. Jänner blecht also jeder Haushalt, je nach Bundesland, zwischen 15,20 und 22,45 Euro im Monat für den ORF. Doch was passiert eigentlich, wenn man sich schlichtweg weigert die Forderungen zu bezahlen?
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Rechtsanwältin Dr. Astrid Wagner hält das für keine besonders kluge Idee. Im "Heute"-Talk erklärt sie, was künftige GIS-Sünder zu erwarten haben. Gesetzlich sei derzeit zwar noch nichts geregelt, aber so einfach wird man es den Verweigerern nicht machen. "Es ist zu erwarten, dass man dann einen Mahnbescheid bekommt. Wenn man das weiterhin nicht bezahlt, dann wird man wahrscheinlich gepfändet werden", erklärt Wagner.
So zahlst du künftig keine neue ORF-Gebühr
Es gibt allerdings Möglichkeiten, die ORF-Abgabe zu umgehen. Das ist allerdings mit einige Bedingungen verbunden. So darf etwa das Haushalts-Nettoeinkommen einer Person 1.243,49 Euro nicht überschreiten. Bei zwei Personen im Haushalt darf das Nettoeinkommen maximal 1.961,75 Euro betragen, für jede weitere Person 191,87 Euro.
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Mit den entsprechenden Nachweisen sind zudem Arbeitslose, Gehörlose oder Beihilfebezieher zum Kinderbetreuungsgeld befreit. Wenn das genannte Einkommen nicht überschritten wird, sind Bezieher der Grundversorgung, Zivildienstleistende oder Rezeptgebührbefreite, Mindestsicherungsbezieher, Bezieher von Pflegegeld, Studien- oder Schülerbeihilfebezieher und Pensionisten ebenso GIS-befreit.