Diesmal saß die Anwältin im Saal nicht hinter einem ihrer Klienten, sondern auf der Anklagebank: Eine Grazer Juristin soll sich laut Staatsanwaltschaft 17 Mal an Klienten-Geldern vergriffen haben – insgesamt kassierte die fünffache Mutter so eine Million Euro. Am Montag musste sie sich wegen Untreue vor dem Grazer Straflandesgericht verantworten.
Wie die "Kleine Zeitung" berichtet, war die Frau fast zweieinhalb Jahrzehnte lang als Anwältin tätig – zuerst gemeinsam mit ihrem Ex-Mann. Doch weil dieser gewalttätig gewesen sein soll, trennte sich die Grazerin von ihrem Mann, ein jahrelanger Scheidungskrieg war die Folge. Demnach soll der Mann auch keinen Unterhalt für die fünf gemeinsamen Kinder gezahlt haben.
Das brachte die Juristin in die finanzielle Bredouille. Sie eröffnete eine eigene Kanzlei und versuchte, damit über die Runden zu kommen. Doch der Plan ging nicht auf, die Kanzlei lief schlecht. Als die Alleinerzieherin Geld benötigte, kam ihr die Idee, die treuhändig übergebenen Gelder ihrer Klienten zu nehmen, erklärte Staatsanwältin Anika Maierhofer vor Gericht.
Drohte das aufzufliegen, nahm sie Geld von anderen Klienten, um die leergeräumten Konten wieder aufzufüllen. Das Spiel ging jahrelang gut, doch am 6. August 2019 wurde die Rechtsanwaltskammer auf das seltsame Geschäftsgebahren der Frau aufmerksam und erstattete Anzeige. Drei Tage später erstattete die Angeklagte Selbstanzeige, ein Schuldenregulierungs-Verfahren wurde eröffnet.
„"Wir haben die Staatsanwaltschaft eingeschaltet und die Klienten der nunmehrigen Ex-Anwältin umgehend entschädigt" - Gabriele Krenn, Kammer-Präsidentin“
Die über eine Million Euro, die ihre Klienten forderten, wurden vom sogenannten Notfallfonds der Rechtsanwaltskammer gedeckt, in den alle steirischen Anwälte einzahlen: "Wir haben die Staatsanwaltschaft eingeschaltet und die Klienten der nunmehrigen Ex-Anwältin umgehend entschädigt", meint Kammer-Präsidentin Gabriele Krenn zur "Kleinen Zeitung".
Vor Gericht zeigte sich die nunmehrige Ex-Anwältin umfassend geständig, gab 16 Fälle zu. "Es tut mir unheimlich leid", beteuerte die Angeklagte. "Das ist schon ein enormer Schaden. Das schadet dem Ansehen des gesamten Rechtsanwaltsstands", betonte Richter Erik Nauta.
Es sei seiner Klientin extrem unangenehm und peinlich, erklärte der Anwalt der Angeklagten: "Sie geniert sich in den Boden!" Sie habe bereits ihr gesamtes Vermögen und beträchtliches Erbe in die Wiedergutmachung gesteckt, sei nun bis auf das Existenzminimum gepfändet. Das (milde), nicht rechtskräftige Urteil: Drei Jahre Haft, zwei davon bedingt.