Dieses Thema wird heftig diskutiert in Österreich. Zwei Frauen reisten vor Jahren nach Syrien, haben sich dort dem IS angeschlossen. Beide gründeten Familien, eine bekam zwei Kinder, die andere eines. Am vergangenen Wochenende holte sie der Staat Österreich zurück. Es war eine komplizierte und vor allem auch teure Aktion.
Vorerst übernahm der Staat die Kosten für die Salzburgerin Maria G. (28) und die Wienerin Evelyne T. (26), doch nach dem Gesetz sind Bürger, die aufgrund einer Notlage aus dem Ausland zurückgeholt werden, verpflichtet, die Kosten zu ersetzen.
Laut einem Bericht der "Salzburger Nachrichten" dürfte das für die beiden ehemaligen IS-Anhängerinnen, die aus Nordsyrien über den Irak zurückgebracht wurden, nicht billig werden. Nach dem Konsulargebührengesetz können nämlich bei grob schuldhaftem Verhalten der Betroffenen pro Person 50.000 Euro verrechnet werden.
Das Außenministerium habe bereits am Montag bekräftigt, dass die Kosten vorgeschrieben werden. Dabei berief man sich auf das Konsulargebührengesetz. Eine genaue Summe konnte man auf Anfrage der "Salzburger Nachrichten" allerdings nicht nennen.
Nach dem Konsulargebührengesetz ist der Kostenersatz normalerweise mit 10.000 Euro pro Person gedeckelt. Im Fall der beiden IS-Anhängerinnen könnte jedoch der Umstand des "grob schuldhaften" Verhaltens zu Greifen kommen, da sich sowohl Maria G. als auch Evelyne T. vor Jahren auf eigene Faust ins Gebiet der islamischen Terrormiliz begeben haben. Erst als sie mit ihren Söhnen in kurdisch geführte Internierungslager gebracht wurden, wollten sie zurück nach Österreich. Daher könnten bis zu 50.000 Euro pro Person anfallen.
T. befindet sich seit ihrer Rückkehr in der Justizanstalt Wien-Josefstadt. Aufgrund von Flucht- und Tatbegehungsgefahr wurde die Untersuchungshaft verhängt. Ihr siebenjähriger Sohn wurde in die Obhut der Jugendhilfe übergeben. Die Salzburgerin ist hingegen weiterhin auf freiem Fuß, da bei ihr keine Tatbegehungsgefahr angenommen wird.
Ihre Anwältin sagte gegenüber den "Salzburger Nachrichten", dass sich die 26-Jährige dem Strafverfahren wegen terroristischer Vereinigung stellen werde. Zudem sei sich auch ihre Familie im Vorfeld bewusst gewesen, dass die Kosten für die Rückholung von G. bezahlen müssen.
Derzeit stehe die Überprüfung des Gesundheitszustandes der 26-Jährigen im Mittelpunkt, dies sei noch nicht abgeschlossen. Zum derzeitigen Aufenthaltsort der gebürtigen Halleinerin und ihrer beiden Kinder wollte sich die Anwältin nicht äußern. Bisher hatten die Eltern von G., im Rahmen ihrer Bemühungen, das Außenamt zur Rückholung zu bewegen, immer wieder darauf verwiesen, dass ihre Tochter und deren Kinder bei ihnen wohnen könnten.
Der Anwältin zufolge "fange man nicht bei null an", man stehe seit Langem mit den Behörden in Kontakt. Nun werde sich "Schritt für Schritt entscheiden, wie es weitergeht". Die Buben der Salzburgerin sind jedenfalls in Österreich schulpflichtig. Durch die Jahre im Internierungslager habe der ältere Junge zweieinhalb Jahre Schulunterricht in Österreich versäumt, beim Jüngeren ist es ein halbes Jahr.