Jetzt wird der Spieß umgedreht: Ein Rechtsanwalt hat wegen einer überhöhten Forderung gegen einen mutmaßlichen Falschparker eine Geldbuße aufgebrummt bekommen – und das laut Obersten Gerichtshof (OGH) zurecht. Er hatte im Jahr 2023 im Auftrag eines Mandanten wegen einer Besitzstörung 600 Euro verlangt und bei Nichtzahlung mit einem Gerichtsverfahren gedroht, berichtet der "Standard".
Der Disziplinarrat der Rechtsanwaltskammer Wien sah darin eine massive Überhöhung der Kosten und verhängte gegen den Anwalt eine Geldbuße von 1.000 Euro. Laut dem Gremium wären damals insgesamt rund 176 Euro angemessen gewesen. Selbst ein Gerichtsverfahren hätte 2023 nur rund 521 Euro gekostet – also weniger als die geforderten 600 Euro.
Der Anwalt bekämpfte die Entscheidung beim OGH. Er sprach laut "Standard" von Befangenheit eines Disziplinarrats-Mitglieds und verteidigte seine Forderung. Das Höchstgericht wies seine Beschwerde jedoch ab. Die "qualifiziert unrichtige Kostenverrechnung" stelle eine Verletzung der Berufspflichten dar. Zudem könnten unberechtigte Zahlungsaufforderungen dem Berufsstand der Rechtsanwälte erheblichen Schaden zufügen.
Das Urteil ist auch für die sogenannte Abmahnindustrie von Bedeutung. Jahrelang verschickten Unternehmen gemeinsam mit Anwälten hohe Zahlungsaufforderungen an mutmaßliche Falschparker. Eine Gesetzesreform aus dem Vorjahr sollte diesem Geschäftsmodell einen Riegel vorschieben.
Seit der Novelle kosten Besitzstörungsverfahren bei einem Geständnis nur noch rund 200 Euro statt früher mehr als 500 Euro. Laut ÖAMTC sind Beschwerden über Besitzstörungen seither deutlich zurückgegangen. Ganz verschwunden ist das Problem aber nicht – manche Betroffene werden weiterhin mit hohen Forderungen konfrontiert.