Frist bis 10. August

Neues EU-Gesetz lässt Landwirte um ihre Tiere bangen

Für rund 250 Wildhalter steht nun viel auf dem Spiel. Aufgrund eines neuen EU-Gesetzes könnte es ab dem 10. August verboten sein, Sikawild zu halten.
Newsdesk Heute
29.07.2026, 09:52
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Seit 2025 steht das Sikawild auf der EU-Liste für invasiver und nicht heimischer Tierarten. Nach dem Ablaufen der Übergangsfrist im August 2027, wird es nicht mehr möglich sein Sikawild zu halten, züchten oder zu vermarkten. In Österreich wären konkret davon ungefähr 250 Landwirte betroffen, die diese Tiere hauptsächlich nur für die Fleischproduktion halten.

Totschnig kämpft um Sonderlösung

Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig will das verhindern und setzt sich bei der Europäischen Kommission für eine Ausnahmegenehmigung ein. "Ein Verbot der Haltung würde diesen meist familiengeführten Betrieben die wirtschaftliche Grundlage entziehen. Das darf nicht passieren", erklärte der Minister.

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Betroffene müssen auf der Website des Bundesministeriums für Landwirtschaft einen Antrag ausfüllen.

Betriebe werden gebeten sich zu melden

Damit Österreich diese Sonderlösung überhaupt beantragen kann, ist es notwendig alle betroffenen Betriebe zu erfassen. Jedoch haben sich bis jetzt erst rund 90 von den nötigen 250 gemeldet. Deshalb ruft der Landwirtschaftsminister alle Betroffenen auf, sich bis zum 10. August zu melden. Nur die erfassten Betriebe haben dann die Möglichkeit von dieser Sondergenehmigung zu profitieren.

Seit über 100 Jahren

Sikawild stammt ursprünglich aus Ostasien und wurde bereits im 19. Jahrhundert nach Europa gebracht. In Österreich gibt es die Tiere seit 1907. Heute leben sie vor allem in Gehegen auf landwirtschaftlichen Betrieben, während nur noch zwei kleine Populationen frei in den Donau-Auen vorkommen.

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