Politik

Anzeige gegen Innenminister Nehammer 

Gegen Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) ist eine Anzeige wegen der Schubhaft zweier Afghanen erhoben worden. 

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Innenminister Karl Nehammer (ÖVP)
Innenminister Karl Nehammer (ÖVP)
Bild: picturedesk.com

Wie der ORF am Freitag berichtet, wurde gegen den österreichischen Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) eine Anzeige erhoben. Der Grund: zwei sich immer noch in Schubhaft befindlichen Afghanen. Hinter der Anzeige steht der Verein Asylkoordination.  

Verdacht des Amtsmissbrauchs

Die Anzeige an die Staatsanwaltschaft Leoben bezieht sich auf den Fall von zwei Afghanen, die im Anhaltezentrum Vordernberg in Schubhaft waren, heißt es laut Angaben des Ö1. "Es ist der ganz klare Verdacht des Amtsmissbrauchs und der Freiheitsentziehung gegeben", erklärte Vereinssprecher Gahleitner. 

Laut Gesetz sollte eine Schubhaft aber so kurz wie möglich dauern bzw. überhaupt nur in dem Fall bestehen, wenn auch eine Abschiebung möglich ist. 

Aus Schubhaft entlassen

Kurz nach einem entsprechenden Beitrag im Ö1-Mittagsjournal, wurden die beiden Schubhäftlinge nun aber doch entlassen. In einem Tweet schreibt Vereinssprechers Gahleitner darüber. 

Auch der ORF berichtet am Freitagabend darüber. Kurz nach dem entsprechenden Bericht im Ö1-Journal über die Anzeige gegen Nehammer, seien die zwei Afghanen aus der Schubhaft entlassen worden. "Offenbar hat der Bericht über die Anzeige Wirkung gezeigt“, so Gahleitner-Gertz gegenüber "orf.at". Die Anzeige gegen den Innenminister ist damit allerdings nicht vom Tisch, heißt es. 

In der entsprechenden Sachverhaltsdarstellung werde laut "ORF" auf die Lage in Afghanistan verwiesen, die Abschiebungen unmöglich macht. Der Schubhaftzweck (Abschiebung in das Herkunftsland Afghanistan) "kann seit 4. August, jedenfalls aber seit der Machtübernahme der Taliban in Kabul am 15. August, nicht mehr erreicht werden", zitiert der "ORF" die Passage. 

Stellungnahme BMI

Mittlerweile hat sich auch das Bundesministerium für Inneres zu den Ereignissen geäußert. Es wird darauf verwiesen, dass das Bundesverwaltungsgericht über die Schubhaft entscheidet, wenn Beschwerden dagegen einlangen. "Eine Voraussetzung der Schubhaft ist also die Möglichkeit der Außerlandesbringung", lautetet es in der Stellungnahme des BMI.

Weiters wird geschildert, dass es am 20. August noch einen Termin "mit der afghanischen Botschaft zwecks Identifizierung als afghanische Staatsangehörige" gegeben hätte. Der Termin sei allerdings am Vortag spät abends abgesagt worden, obwohl eine Bestätigung noch am selben Vormittag eingegangen war.

 "Bis dahin konnte daher davon ausgegangen werden, dass die Botschaft Abschiebungen in absehbarer Zeit für möglich hielt."

Sprich: Auch das Bundesamt für Asyl habe demnach erst Gewissheit über "die auch in absehbarer Zeit nicht mehr gegebene Durchführbarkeit der Abschiebung" gehabt, als der entsprechende Termin abgesagt wurde. Die Enthaftung wurde laut Stellungnahme "unmittelbar nach Bekanntwerden dieser Information durch das Bundesamt angeordnet".

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