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Nehammer will abschieben, VfGH sagt nein

Ein richtungsweisendes Urteil des Verfassungsgerichtshofs dürfte Auswirkungen auf künftige Abschiebungen nach Afghanistan haben.

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Abschiebung
Abschiebung
Robert Schlesinger / dpa Picture Alliance / picturedesk.com

Abschiebungen nach Afghanistan dürften künftig wohl nicht so einfach funktionieren. Der Grund ist ein richtungsweisendes Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) vom heutigen Mittwoch:

Ein afghanischer Staatsbürger hatte aufschiebende Wirkung betreffend seiner Anhaltung in Schubhaft beantragt. Wie die APA berichtet, gaben die Verfassungsrichter dem statt und bezogen sich in ihrem Spruch auch auf die jüngsten Entwicklungen in Afghanistan. 

 Vor diesem Hintergrund sei eine zeitnahe Abschiebung in das Land nicht möglich, heißt es.

Antrag während Schubhaft

Bei diesem Fall geht es um einen Mann, der im April 2021 – nach zwei abgeschlossenen Asylverfahren – in Schubhaft genommen worden war. Aus der Schubhaft heraus stellte der Mann einen weiteren Antrag auf internationalen Schutz.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) erachtete die Fortsetzung der Schubhaft aber weiterhin als verhältnismäßig, da Fluchtgefahr bestehe. Gegen diese Entscheidung langte beim Verfassungsgerichtshofs eine Beschwerde ein.

Nun kam das Urteil. Wörtlich heißt es in dem Spruch der VfGH: "Vor dem Hintergrund der aktuellen Länderinformationen zu Afghanistan ist für den VfGH nicht zu erkennen, dass eine zeitnahe – die gesetzlichen Höchstgrenzen der Anhaltung in Schubhaft berücksichtigende – Abschiebung des Antragstellers in seinen Herkunftsstaat möglich ist. Die Verhängung und Aufrechterhaltung der Schubhaft (und der damit einhergehende Freiheitsentzug) erweisen sich jedoch nur dann als verhältnismäßig, wenn das zu sichernde Verfahren letztlich zu einer Abschiebung führen kann."

Nehammer will weiter abschieben

Zuletzt äußerte sich Innenminister Karl nehammer (ÖVP) am Mittwoch zu der aktuellen Lage in Afghanistan. Es gehe nun darum, Hilfe vor Ort zu leisten und dafür zu sorgen, dass sich eine Situation wie 2015 nicht wiederholt.

Nach wie vor verteidigt er seinen Standpunkt, auch weiterhin abschieben zu wollen. "Es muss möglich sein, weiterhin nach europäischem Recht, gewalttätige Asylwerber abzuschieben", so der ÖVP-Politiker am Mittwoch im Rahmen einer Pressekonferenz. (Mehr dazu hier >>)

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