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Anzeige wegen Geisterbahn-Fassade

Heute Redaktion
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Das war wohl zu viel des gruseligen Spektakels: Wegen "Gewaltverherrlichung" hat ein Familienvater aus Neustadt/Aisch in Bayern den Betreiber einer Geisterbahn angezeigt. Die blutrünstigen Gestalten, die an der Front des Fahrgeschäfts für das Spektakel werben, seien für Kindergemüter zu gruselig, argumentierte der 46-Jährige beim örtlichen Polizeirevier.

Das war wohl zu viel des gruseligen Spektakels: Wegen "Gewaltverherrlichung" hat ein Familienvater aus Neustadt/Aisch in Bayern den Betreiber einer Geisterbahn angezeigt. Die blutrünstigen Gestalten, die an der Front des Fahrgeschäfts für das Spektakel werben, seien für Kindergemüter zu gruselig, argumentierte der 46-Jährige beim örtlichen Polizeirevier.

Das Fahrgeschäft verstoße damit gegen das Jugendschutzgesetz, zitierte ein Polizeibeamter am Donnerstag aus der Anzeige. Der 46-Jährige hatte mit seiner Ehefrau und dem dreijährigen Sohn die Kirchweih in Neustadt/Aisch besucht. Dabei hatte der Sohn auch mehrmals das neben der Geisterbahn aufgebaute Kinderkarussell benutzt. Die schaurigen Figuren auf der Fassade des Gruselkabinetts hätten bei seinem Sohn einen so intensiven Eindruck hinterlassen, dass er sich nach Angaben des Vaters noch am Abend vor dem zu Bett gehen gefürchtet habe, heißt es in der Anzeige.

Polizisten glaubten, Anzeige sei Scherz

Die Beamten der Polizeiinspektion Neustadt an der Aisch hielten die Anzeige des 46-Jährigen zunächst für einen Scherz. Sie vermuteten der Mann sei möglicherweise angetrunken und ließen ihn erst einmal in den Alkomaten blasen, obwohl der Mann - wie sich zeigte - stocknüchtern war. Inspektionsleiter Siegfried Archut riet dem Familienvater trotzdem von einer Anzeige ab.

"Aus unserer Sicht ist kein Tatbestand gegeben", erklärte Archut am Donnerstag. "Ich habe mir das Schaugeschäft persönlich angesehen und es ist ein ganz normales Geisterhaus - weder besonders erschreckend, noch auffällig blutrünstig." Da der Familienvater trotzdem auf seiner Anzeige beharrte, sei der Vorgang schließlich an die Staatsanwaltschaft Nürnberg/Fürth und das Jugendamt weitergeleitet worden.