Ein Wiener Frauenarzt sorgt seit Jahren immer wieder für Aufsehen. Auch "Heute" berichtete bereits mehrfach über den Mediziner, der Patientinnen, die ihn schlecht bewertet hatten, mit Klagen drohte und diese auch manchmal in die Tat umsetzte – wie etwa im Fall einer Wienerin, die nach einer Google-Kritik 1.360 Euro Strafe zahlen musste.
Eine Patientin drehte den Spieß allerdings um: Sie hatte in einer Online-Bewertung die fehlende Empathie des Frauenarztes kritisiert. Dieser rächte sich und attestierte ihr öffentlich eine Scheideninfektion. Die Frau schaltete daraufhin die Datenschutzbehörde ein, diese sprach eine Strafe in der Höhe von 10.000 Euro aus.
Aber auch heute noch sind laufend schlechte Bewertungen über den Gynäkologen zu finden: So schreibt etwa eine Patientin, dass sie nach einem positiven Schwangerschaftstest dessen Praxis aufgesucht hatte. Während der Untersuchung hätte es kaum eine Kommunikation gegeben, auf Fragen soll die Frau keine klaren Antworten erhalten haben.
Nach der Untersuchung soll der Wienerin dann als Diagnose eine fehlentwickelte Schwangerschaft mitgeteilt worden sein, sie erhielt eine Überweisung zum Abbruch. Doch die werdende Mutter zweifelte an der Diagnose und ging in ein Krankenhaus. Dort bestätigten ihr mehrere Ärzte, dass die Schwangerschaft völlig in Ordnung war. Die nächsten Monate verliefen völlig komplikationslos, vor einigen Monaten wurde dann das gesunde Baby geboren.
Sowohl bei der Ärztekammer als auch bei der Wiener Patientenanwaltschaft (WPPA) gibt es seit Jahren Beschwerden über den Arzt, wie das Magazin "Dossier" berichtet. "Es ist ganz grundsätzlich bedauerlich, dass selbst, wenn sich über Jahre hinweg bei der WPPA die Beschwerden über einen Arzt oder einer Ärztin häufen und die Disziplinarbehörde der Ärztekammer eingeschalten werden muss, weder die unabhängige Patient*innenvertretung noch die betroffenen Patient*innen irgendeine Information über den Ausgang dieser Intervention erhalten. Hier braucht es eine gesetzliche Regelung", heißt es laut ORF seitens der WPPA.
Brisant: Im vergangenen Jahr wurde die Ärztekammer vom Straflandesgericht darüber informiert, dass der Mediziner seiner damals minderjährigen Tochter zwischen 1997 und 2011 körperliche und seelische Qualen zugefügt hat. Um einer möglichen Verurteilung zu entgehen, ließ sich der Gynäkologe auf eine Diversion ein und zahlte 20.000 Euro Schadenersatz an seine Tochter – er gilt daher als unbescholten.
Patientenanwalt Gerhard Jelinek fordert die Ärztekammer daher zum Handeln auf – der Arzt ist weiterhin in seiner Kassen-Ordination tätig. Nach dem "Dossier"-Artikel kommt nun Bewegung in die Causa: Das Gesundheitsministerium hat sich in den Fall eingeschalten und die Disziplinar-Akten des Gynäkologen von der Ärztekammer angefordert.