Anwesenheit, Hilfe, Ruhe

Asylquartiere: Landesregierung verschärft die Regeln

In der Steiermark gilt künftig eine strenge Hausordnung in Asylquartieren. Bei Verstößen drohen Leistungskürzungen.
Österreich Heute
26.06.2026, 13:41
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In steirischen Asylquartieren gelten künftig strengere Regeln. Die Landesregierung hat eine neue Hausordnung für Unterkünfte beschlossen. Möglich wurde das durch die Reform des Grundversorgungsgesetzes, die am 12. Juni in Kraft getreten ist, das berichtet die Kleine Zeitung.

Bei groben oder wiederholten Verstößen können Leistungen eingeschränkt oder ganz eingestellt werden.

Geregelt wird unter anderem, dass Anwesenheitslisten täglich von Leistungsbeziehern unterschrieben werden müssen. Jede Abwesenheit ist zu melden. Außerdem müssen Strom, Wasser und Heizenergie sparsam verwendet werden. Mobiliar und Einrichtung sind schonend zu behandeln.

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Auch die Nacht- und Mittagsruhe wird ausdrücklich festgelegt. Besucher sind in den Unterkünften nur eingeschränkt erlaubt und müssen spätestens um 22 Uhr gehen.

Sauberkeit und Hilfsarbeiten

Neu geregelt sind auch Sauberkeit, Mülltrennung und Hilfstätigkeiten. Räumlichkeiten müssen sauber gehalten werden. Hausflure, Stiegenhäuser und Gänge dürfen nicht verschmutzt werden. Vorgaben zur Mülltrennung sind einzuhalten.

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Zumutbare Hilfstätigkeiten rund um die Unterkunft – etwa Schneeschaufeln oder Rasenmähen – sind auch ohne Zustimmung des Leistungsempfängers durchzuführen.

Landesrat Hannes Amesbauer (FPÖ) sieht in der Kleinen Zeitung darin einen "grundlegenden Systemwechsel" in der steirischen Asyl- und Migrationspolitik: "Wie bereits im Regierungsprogramm verankert, bekennt sich die Steiermark zu einem restriktiven Kurs. Grundversorgte Personen erhalten Schutz und Hilfe auf Zeit. Wir beenden damit jene Willkommenspolitik, die jahrelang vermittelt hat, dass die Grundversorgung lediglich der Beginn eines uneingeschränkten Daueraufenthalts mit langfristiger Vollalimentierung ist."

In die Präambel der neuen Hausordnung wurde folgender Satz aufgenommen: "Leistungsberechtigte halten sich nur vorübergehend in Österreich auf und das Wohnen in einer organisierten Unterkunft bedeutet keinesfalls einen dauerhaften, rechtmäßigen Aufenthalt in diesem Land."

Landesrat Karlheinz Kornhäusl (ÖVP) betonte, damit würden "klare und nachvollziehbare Regeln für das Zusammenleben in den Quartieren" geschaffen. "Wer Schutz in der Steiermark erhält, muss sich auch an die Spielregeln halten – das ist eine Frage des Respekts gegenüber der Bevölkerung und gegenüber jenen, die sich korrekt verhalten."

Landeshauptmann Mario Kunasek (FPÖ) sagte: "Grundversorgung ist Schutz auf Zeit – nicht die Grundlage für einen dauerhaften Aufenthalt in Österreich. Wer in einer organisierten Unterkunft lebt, hat klare Regeln einzuhalten: Anwesenheitspflicht, Sauberkeit und Respekt gegenüber der Hausordnung sowie der Gemeinschaft. Bei Verstößen braucht es klare und konsequente Maßnahmen bis hin zur Leistungskürzung. Damit sorgen wir für Ordnung, Sicherheit und die notwendige Akzeptanz unserer Regeln."

Extremismusverdacht sofort melden

Neu ist auch: Gibt es einen Verdacht auf extremistische oder terroristische Aktivitäten, muss die Leitung der Unterkunft sofort die Sicherheitsbehörden und die zuständige Abteilung des Landes informieren.

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