Stich verletzte Herz

Attacke mit Pitbull und Messer: 16-Jähriger vor Gericht

Ein 16-Jähriger soll seinem Nachbarn (22) in Wien ein Messer in den Bauch gerammt haben. Bei dem Vorfall hatte der Verdächtige einen Listenhund dabei!
25.08.2026, 18:38
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Eine schockierende Gewalttat wird Donnerstag (27.8.) am Wiener Landl verhandelt. Ein Tscheche (16) soll am 2. März einen Nachbarn geprügelt und niedergestochen haben. Seine Freundin hatte ihm erzählt, der 24-Jährige habe sie in seiner Wohnung zum Konsum von Kokain genötigt, sie nicht hinausgelassen – angeblich war die Story laut Ermittlern erfunden.

Stich ins Herz

Der 16-Jährige sah dennoch rot, klingelte mit einem Springmesser und seinem Pitbull ohne Beißkorb und Leine an der Tür des Opfers. Als der 24-Jährige aufmachte, prügelte der 16-Jährige los, stach auf ihn ein. Das Opfer wurde am Herz verletzt, überlebte nur dank des schnellen Polizeieinsatzes.

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Kinder in der Wohnung

In der Wohnung waren noch die Freundin des Opfers, sowie zwei Kinder (1, 4 Jahre). Mordversuch lautet die Anklage. Auf Top-Verteidiger Sascha Flatz wartet eine schwere Aufgabe. "Mein Mandant bedauert die Tat zutiefst", so Flatz. Dem Tschechen drohen 10 Jahre Haft, die Unschuldsvermutung gilt. Gegen die Ex-Freundin läuft wegen dieser Behauptungen ein Verfahren wegen Verleumdung.

Bist du von Gewalt betroffen? Hier findest du Hilfe

Frauenhelpline (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 222 555

Männernotruf (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 246 247

Rat auf Draht: 147

Autonome Frauenhäuser: 01/ 544 08 20

Polizei-Notruf: 133

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Partnerin sah alles

Die Lebensgefährtin des Opfers musste die Attacke mitansehen. Auch die beiden Kinder des Paares hörten alles mit. "Es kam dem Angeklagten geradezu darauf an, das Opfer zu töten", lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

Pitbull Teil der Anklage

Auch der mitgebrachte Pitbull spielt im Verfahren eine Rolle. Der Hund soll weder angeleint gewesen sein noch einen Beißkorb getragen haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Jugendliche das Tier im Ernstfall ebenfalls als "Waffe" eingesetzt hätte. Die Unschuldsvermutung gilt.

{title && {title} } pet,red, {title && {title} } 25.08.2026, 18:38