Rauchfangkehrer Edi (Name von der Redaktion geändert*) bekamen bislang etwa 288 Euro monatlich an Schmutzzulagen für seine Arbeit. Damit sollten die Reinigungskosten der Kleidung und die eigene Hygiene abgegolten werden. Doch diese Zulage wird nun massiv gekürzt, wie aus einem Schreiben von seinem Chef hervorgeht.
Die Reinigungskosten werden vom Finanzamt künftig nur noch in jener Höhe anerkannt, in der auch die tatsächlichen Kosten nachgewiesen werden. Hat man keine entsprechenden Belege von einer Putzerei, will die Finanzverwaltung eine Schätzung vornehmen.
Rauchfangkehrer gelten als Glückbringer und werden vor allem zu Silvester und Neujahr als Symbol des Glücks weitergeschenkt. Diese Tradition hat ihre Wurzeln in der Rolle der Rauchfangkehrer, die sich um die Reinigung und Instandhaltung der Schornsteine kümmern. Damit tragen sie zur Sicherheit und den Schutz vor Bränden bei.
Wie der Chef seine Angestellten informiert, empfiehlt das Bundesministerium für Finanzen daher, die monatlichen Höchstgrenzen von Schmutzzulagen zu beachten: Maximal 40 Euro monatlich gibt es für die Reinigung des Körpers und denselben Betrag für die Reinigung der Arbeitskleidung. Hinzu kommen 15 Euro für Shampoo und 5 Euro für den Mehraufwand bei der Kleidungsreinigung. Macht in Summe also maximal 100 Euro.
Das Bundesfinanzgericht hat für die Berufsgruppe der Rauchfangkehrer bereits im Mai 2024 entschieden, dass der Mehraufwand der Reinigung mit maximal 58,37 Euro (steuerfrei) angemessen ist.
Aufgrund dieser Verschärfungen müssen die Unternehmen bei Zulagen, die über den behördlichen Rahmen gehen, steuer- und sozialversicherungspflichtig abrechnen. Am Ende des Monats bedeutet das im Klartext, dass Rauchfangkehrer einen geringeren Nettolohn überwiesen bekommen. Dementsprechend groß ist der Ärger unter den Angestellten.
"Wir bekommen rund 2.200 bis 2.400 Euro Netto im Monat. Jetzt streichen sie uns de facto unser Gehalt", ärgert sich ein Rauchfangkehrer Edi aus Wien im "Heute"-Talk. Wie hoch diese Kürzungen letztendlich ausfallen werden, wird sich im kommenden Abrechnungsmonat zeigen. Der Wiener geht jedenfalls vom schlimmsten, also von rund 200 Euro, aus.