Nachdem am Montag der Hauptausschuss des Nationalrats der Lockdown-Verlängerung für Ungeimpfte um weitere zehn Tage zustimmte, konnte schließlich am Abend auch die dazugehörige Novelle der 6. Corona-Verordnung kundgetan werden. Den Kern der großen Überraschung, die diese bieten sollte, verkündete Gesundheitsminister Mückstein bereits am Samstag.
Für die Feiertage (24., 25., 26. Dezember und Silvester) sollte es einen weiteren Ausnahmegrund für Ungeimpfte geben, um das Haus zu verlassen: Das Feiern im kleinen Kreis. Für Zusammenkünfte mit mehr als zehn Personen gilt hingegen weiter die 2G-Pflicht. Zum Thema Silvester wurde nur gesagt, dass die Sperrstunde für Geimpfte entfalle. Nun ist fix: Es gibt keinen zusätzlichen Ausnahmegrund von den Ausgangsbeschränkungen – sondern diese entfallen komplett!
Denn laut der 2. Novelle zur 6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung ist der Paragraph zur Ausgangsregelung am 24., 25., 26. und 31. Dezember 2021 schlicht "nicht anzuwenden". Heißt: Auch als Ungeimpfter darf man an jenen Tagen grundsätzlich zu jedem beliebigen Zweck den privaten Wohnbereich verlassen.
Ein größerer Umtrunk im öffentlichen Raum war nach alter Rechtslage nicht gestattet, ist dieser doch eher schlecht mit der "körperlichen oder psychischen Erholung" zu rechtfertigen. Nun soll das – für Ungeimpfte nur beschränkt – möglich sein. Auch hier sind aber maximal zehn ungeimpfte Personen erlaubt. Wollen also zu Silvester elf Personen im Freien das Feuerwerk anschauen und anstoßen, müssen sie einen 2G-Nachweis vorweisen können.
In puncto 23-Uhr-Sperrstunde fällt diese an Silvester für Zusammenkünfte jeglicher Art im privaten Wohnbereich. Nach 23 Uhr darf außerdem am 31. die Gastronomie geöffnet bleiben. Die "letzte Runde" richtet sich dann nach den Bundesländer-Gesetzen. Jedenfalls wird man nur mit 2G-Nachweis Zutritt haben.
Die Empfehlung lautet natürlich klar: Feiern am besten nur im kleinstmöglichen Rahmen und davor einen PCR-Test machen. Auch die Hygienemaßnahmen sollten selbstverständlich nicht in Vergessenheit geraten