Coronavirus

Maskenpflicht, 23 Uhr ist Ende: Die neuen Party-Regeln

Sich als Geimpfter mit drei Geimpften im Garten treffen, das ist erlaubt. Doch nach 23 Uhr muss man in die Wohnung. Das sagt die Corona-Verordnung.
Leo Stempfl
10.12.2021, 19:47

Mittlerweile ist es die 6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung, die man genauer unter die Lupe nehmen muss. Wie so oft herrscht große Verwirrung darum, was jetzt wo, wann, wie und für wen erlaubt ist. Denn zu den üblichen Regeln kommt nun auch die Unterscheidung in Geimpfte/Genesene und Ungeimpfte hinzu.

Eines steht jedenfalls fest: "Wir regeln nicht den privaten Wohnbereich", heißt es aus dem Gesundheitsministerium. Theoretisch kann man also hunderte Personen zu sich nach Hause einladen, wenn die Räumlichkeiten das hergeben. Empfohlen wird das freilich nicht, auch wenn jeder geimpft ist.

Grundsätzlich gilt für Zusammenkünfte: Wer nicht geimpft oder genesen ist, darf nur auf Begräbnisse, Demonstrationen oder berufliche Events.

Vier plus sechs

Wer geimpft oder genesen ist, darf höchstens vier Personen aus unterschiedlichen Haushalten plus sechs minderjährige Kinder treffen. Einzige Auflage: Jeder Erwachsene muss über einen 2G-Nachweis verfügen.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind aber auch Zusammenkünfte mit mehr als vier Personen (plus Kindern) zulässig. Die zahlenmäßigen Grenzen liegen hier bei 25 Teilnehmern in geschlossenen Räumen ohne fix zugewiesene Sitzplätze, 300 Teilnehmern bei Veranstaltungen im Freien, 2.000 Teilnehmern in geschlossenen Räumen mit ausschließlich zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen sowie analog 4.000 Teilnehmer im Freien.

2G und Maskenpflicht

Konkret geht es hier also um Hochzeits-, Geburtstags- oder Weihnachtsfeiern, die außerhalb der privaten Wohnbereiches stattfinden, also zum Beispiel in einer angemieteten Location oder auf sogenannten Garagenpartys. Teilnehmer dürfen hier nur eingelassen werden, wenn sie dem für die Zusammenkunft Verantwortlichen einen 2G-Nachweis vorlegen können.

Corona-Verordnung da – hammerharte Regeln im Lokal >>

In geschlossenen Räumen hat man eine FFP2-Maske zu tragen. Nur während der Konsumation am zugewiesenen Sitzplatz darf man sie abnehmen. 

Sperrstunde 23 Uhr

Hat die Feier über 50 Teilnehmer, was bei einer großen Geburtstagsfeier schnell Mal der Fall sein kann, muss die Zusammenkunft spätestens eine Woche vorher bei der örtlichen Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt werden. Ab 250 Teilnehmern braucht es eine Bewilligung und ein Präventionskonzept.

Solche Zusammenkünfte außerhalb des privaten Wohnbereiches mit mehr als vier Erwachsenen dürfen nur zwischen 5 und 23 Uhr stattfinden. Wer also mit vier Freunden in der Garage oder im Gartenhaus ein Bier trinkt, muss nach 23 Uhr in die Wohnung wechseln, um sich nicht strafbar zu machen.

Als letzte Auflage ist angeführt, dass für das Verabreichen von Speisen und den Ausschank von Getränken der §7 (Gastgewerbe) "sinngemäß" gilt. Heißt: Zum Trinken muss man sich hinsetzen, Selbstbedienung ist nur mit "geeigneten Hygienemaßnahmen" zulässig.

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